Glücks - Gewinn und Lottospiel- Urteile

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Glücksspielwerbung per Internet verboten.

Verbot der Internetwerbung für Glücksspiel rechtmäßig

Der BayVGH hat entschieden, dass das Werbeverbot im Internet für Glücksspiel rechtmäßig ist und auch für Inhaber von DDR-Gewerbeerlaubnissen gilt.

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 01.01.2008 ist es in Deutschland verboten, im Internet, Fernsehen und mittels Telekommunikationsanlagen für Glücksspiel zu werben....................weiter im link
 

schnippewippe

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Offizielle Gewinnmitteilung“

Glücks-Agentur"
Gericht verurteilt Gewinnspiel-Anbieter zur Zahlung



Ein Urteil ganz im Sinne der Verbraucher: Das Oberlandesgericht Köln hat einen Anbieter von Gewinnspielen zur Zahlung von 13.400 Euro verurteilt. Die Firma namens "Glücks-Agentur" hatte dieses Geld einem Kunden versprochen – und wollte sich hinterher mit dem Kleingedruckten herausreden. Die Zustellung der Klageschrift erwies sich als schwierig....................mehr in link
 

DerKrefelder

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EuGH: Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten
Das letzte Wort hat ein "nationaler" Richter.
De Lotto (Stichting de Nationale Sporttotalisator) erwartet, dass die niederländischen Gerichte schnell eine endgültige Entscheidung treffen werden.

Was wird durch De Lotto (Stichting de Nationale Sporttotalisator) angeboten:
Lotto >
Toto >
Krasloten >(Rubbellose)
Lucky Day >(eine Art Bingo)

m.f.G.
 

schnippewippe

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Online Wetten, Poker, Online Casino & Games

bwin - Online Wetten, Poker, Online Casino & Games bis jetzt bei uns für Privatanbieter verboten.

Um die Zukunft solcher Glücksspiele in Deutschland ging es Ende voriger Woche in Mainz. Neben Wettveranstaltern waren Politiker, Verbraucherschützer und Suchtexperten zur Anhörung über den Glücksspielstaatsvertrag geladen. Der schreibt das staatliche Monopol auf das lukrative Wettgeschäft fest, soll aber bis Jahresende überprüft, verändert oder gar gekippt werden, um nach 2011 auch für Privatanbieter offen zu sein ..............mehr darüber im link
 
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Milliardenschwere Zocker-Bande in China gestellt

Milliardenschwere Zocker-Bande in China gestellt

Peking (Reuters) - Die chinesische Polizei hat eine Zocker-Bande zerschlagen, die einem Zeitungsbericht zufolge Milliardengeschäfte mit Wetten auf die Fußballweltmeisterschaft gemacht haben soll..............................................................................
"Dark Brother" habe zusammen mit einer Frau mit dem Spitznamen "Old Cat" im Süden und Osten Chinas ein straff organisiertes Netzwerk betrieben, das Wetten über das Internet annahm. Insgesamt sei es um Summen in Höhe von umgerechnet 11,7 Milliarden Euro gegangen. Wie hoch die Gewinne waren, blieb unklar............................mehr im link
 

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Zukunft des Glücksspiel-Staatsvertrages:

Zukunft des Glücksspiel-Staatsvertrages:

Auf dem Treffen der Regierungschefs der Länder am Donnerstag und Freitag letzter Woche haben die Länder eine Überarbeitung des derzeitigen Glücksspiel-Staatsvertrages beschlossen. Diese Aktualisierung ist notwendig, weil der EuGH Anfang September in mehreren Verfahren das deutsche Glücksspiel-Monopol für rechtswidrig eingestuft hat.

"Die Arbeitsgruppe „Zukunft des Lotteriemonopols" soll nun bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember 2010 in Berlin zwei alternative Entwürfe von Änderungsstaatsverträgen zum Glücksspielstaatsvertrag vorlegen. In einer Alternative soll das Monopol bei Lotterien und Sportwetten weiterentwickelt werden. In einer zweiten Alternative soll das Lotteriemonopol beibehalten und zugleich das Sportwettenangebot konzessioniert geöffnet werden.

Niedersachsen wird gemeinsam mit Hessen, Hamburg, Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen prüfen, ob bei Aufrechterhaltung des Lotteriemonopols mit einer zeitlich befristeten Experimentierklausel Konzessionen für Sportwetten erteilt werden können.

Darüber hinaus sollen die erforderlichen Regelungen im gewerblichen Automatenspiel für das Bundes- wie das Landesrecht sowie die notwendigen Anpassungen der Bundesregelungen für Pferdewetten formuliert werden. Für die landesrechtlichen Regelungen zum gewerblichen Automatenspiel soll geprüft werden, ob sie in den Änderungsstaatsvertrag aufgenommen werden können.



Siehe dazu auch das neue Seminar "Glücksspielrecht im Umbruch" von RA Dr. Bahr zum Glücksspielrecht. Im Fokus der jeweiligen Tagesveranstaltung liegen selbstverständlich die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes von September 2010. Neben RA Dr. Bahr sind als Co-Referenten mit dabei Herr Dirk von den Driesch (Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG) und Herr Shahriar Shahsiah (lottobay GmbH)............aus dem link
 

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VG Mainz: Sportwetten-Verbot bleibt weiterhin sofort vollziehbar
13.11.10

Auch nach den aktuellen Entscheidungen des EuGH zu dem staatlichen Glücksspielmonopol in Deutschland bleiben behördliche Untersagungsverfügungen gegenüber den Vermittlern von Sportwetten an private Sportwettenanbieter sofort vollziehbar, weil die erforderlichen Vermittlungserlaubnisse fehlen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem Eilverfahren entschieden.

Zwar spreche nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH vieles dafür, dass das (rheinland-pfälzische) Sportwettenmonopol europarechtswidrig sei und somit die das Monopol begründenden Vorschriften nicht anwendbar seien, befanden die Richter. Auch bei Wegfall des staatlichen Monopols bleibe die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten jedoch generell erlaubnispflichtig..............................weiter im link
 

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VG Düsseldorf: Mau-Mau ist als verbotenes Internet-Glücksspiel einzustufen

VG Düsseldorf: Mau-Mau ist als verbotenes Internet-Glücksspiel einzustufen

Nach Ansicht des VG Düsseldorf (Beschl. v. 29.04.2011 - Az.: 27 L 471/10) überwiegen beim bekannten Gesellschaftsspiel "Mau-Mau" die Zufalls-Elemente, so dass es sich um ein Glücksspiel handelt.

Dem Kläger wurde von der zuständigen Behörde angeboten, das Gesellschaftsspiel "Mau-Mau" über das Internet anzubieten, da es sich um ein verbotenes Glücksspiel handle.

Die Düsseldorfer Richter bestätigten diese Einstufung.

Obwohl es im Spiel durchaus Situationen gebe, in denen der Spieler Geschicklichkeit und Taktik beweisen müsse, überwöge doch die Momente des Zufalls. Diese zeige sich vor allem beim Verteilen der Karten, auf das der Spieler keinen Einfluss habe. Darüber hinaus seien auch die Reihenfolge der Karten sowie die Farbe und die Zahl vom Zufall abhängig, so dass der Spielablauf nur sehr begrenzt vom Spieler beeinflusst werden könne.

Da die Richter das Spiel als zufallsabhängig bewerteten, sei von einem verbotenen Glücksspiel auszugehen, welches aufgrund der Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages nicht angeboten werden dürfe...........aus dem link
 

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VGH Kassel: Internet-Verbot von privaten Glücksspielen vollziehbar

VGH Kassel: Internet-Verbot von privaten Glücksspielen vollziehbar

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem soeben den Beteiligten bekanntgegebenen Beschluss vom 7. September 2011 erstmals die Vollziehbarkeit eines Bescheids des Hessischen Ministeriums des Innern bestätigt, mit dem einem von Gibraltar aus operierenden Unternehmen die Vermarktung von Sportwetten und anderen Glücksspielen via Internet in Hessen und mehreren anderen Bundesländern untersagt worden ist. .......................................................

..................Zum anderen lasse der Internetauftritt der Beschwerdeführerin erkennen, dass sie selbst mit der Mehrfachteilnahme der Spieler und deshalb trotz dieser Einsatzbeschränkung mit einem maximalen Einsatz pro Tag und Spieler von 100,00 € und mit maximalen Verlusten pro Tag und Spieler von 30,00 € bzw. von 200,00 € pro Monat und Spieler rechne.

Aktenzeichen: 8 B 1552/10 .................mehr im link
 

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Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben

Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben

LG Hannover: Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben
28.09.11
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Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover hat es einem in London ansässigen Anbieter von Internetglücksspielen untersagt, auf Internetseiten, die in Deutschland abgerufen werden können, für Glücksspiele zu werben. Die Richter gaben damit einer Klage der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH statt.

Die Werbung des beklagten Anbieters auf deutschen Internetseiten verstoße gegen das generelle Verbot von Werbung für Glücksspiele im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), befanden die Richter. Die Kammer zeigte sich dabei davon überzeugt, dass sich die Beklagte mit ihrem Internetauftritt zielgerichtet und gewollt zumindest auch an Spielteilnehmer aus Deutschland gerichtet habe.

Das generelle Internetwerbeverbot aus dem GlüStV verstoße darüber hinaus auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu staatlichen Monopolen bei Sportwetten nicht gegen EU-Recht. Auch im Falle der Europarechtswidrigkeit eines staatlichen Glücksspielmonopols sei das generelle Verbot der Internetwerbung für das Glücksspiel mit EU-Recht vereinbar, da der nationale Gesetzgeber den Vertriebskanal Internet bei Glücksspielen gesondert regeln könne, so die Kammer.

(Az.: 25 O 98/10)

Quelle: Pressemitteilung des LG Hannover ..................aus dem link
 

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BGH: verkündet im Januar 2013, ob das Glückspielverbot im Internet noch Bestand hat

BGH: Der Bundesgerichtshof verkündet im Januar 2013, ob das Glückspielverbot im Internet noch Bestand hat

BGH, Mündliche Verhandlung vom 22.11.2012, Az. I ZR 171/10
§ 4 Abs. 5, § 5 Abs. 3 GlüStV a.F.

Der BGH hat in einer mündlichen Verhandlung am gestrigen Tage Zweifel daran geäußert, ob das weitgehende Verbot von Internet-Glücksspielangeboten noch rechtmäßig ist, wie es im vergangenen Jahr entschieden wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 92/09 - Sportwetten im Internet II, hier) . Die Rechtslage habe sich seit vorgenannter Entscheidung geändert, da das Bundesland Schleswig-Holstein noch unter der alten Landesregierung aus CDU und FDP aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder ausgestiegen sei und ein deutlich liberaleres Glücksspielrecht gelte. Dies wiederum ist europarechtlich nicht zu vereinbaren, da ein Glücksspielverbot im Internet kohärent sein muss. Diesbezüglich dürfe es keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben. Aus der Terminsankündigung des BGH:................weiter im link
 

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BVerwG: Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war europarechtswidrig

BVerwG: Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war europarechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Revisionsverfahren entschieden, dass das Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2006 bis 2012 die europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verletzte.

Die Kläger vermittelten in Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr und Bochum Sportwetten an private Wettanbieter im EU-Ausland. Weder diese noch die Kläger verfügten über eine im Inland gültige Erlaubnis. Die Städte untersagten die unerlaubte Vermittlung in den Jahren 2006 und 2007 mit der Begründung, eine Erlaubnis könne wegen des damals im Lotteriestaatsvertrag und seit 2008 im Glücksspielstaatsvertrag geregelten Sportwettenmonopols nicht erteilt werden.

Die Klagen der Vermittler wurden von den Verwaltungsgerichten abgewiesen, hatten aber im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Erfolg. Während des Revisionsverfahrens hat das Land Nordrhein-Westfalen zum Dezember 2012 den neuen Glücksspielstaatsvertrag umgesetzt, der anstelle des Sportwettenmonopols ein Konzessionssystem vorsieht. ...........weiter im link
 

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Westdeutsche Lotterie GmbH & Co.wegen Kartellverstoß zu 11,5 Mio.verurteilt

Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG aufgrund vorsätzlichen Kartellverstoßes zu 11,5 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt

Mit Berufungsurteil vom 09.04.2014 hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG verurteilt, an eine bundesweit tätige Spielvermittlerin Schadenersatz in Höhe von rund 11,5 Mio. € zu zahlen. Die Beklagte sowie die übrigen Landeslottogesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DTLB) hätten vorsätzlich in kartellrechtswidriger Weise durch abgestimmtes Verhalten eine Zusammenarbeit mit der Klägerin bei der Spielvermittlung verweigert. Dies sei ein wesentlicher Grund für das Scheitern des - durchaus erfolgversprechenden - Geschäftsmodells der Klägerin gewesen. Die Beklagte als Mittäterin dieses Kartellverstoßes gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) habe der Klägerin deshalb den ihr in den Jahren 2006-2008 entgangenen Gewinn zu ersetzen. ...........................weiter im link
 
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