schnippewippe
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Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zum Handel mit “Gebrauchtsoftware” liegt vor.
4. Februar 2014
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr die Entscheidungsgründe zu seinem Urteil vom 17.7.2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II vorgelegt.
4. Februar 2014
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr die Entscheidungsgründe zu seinem Urteil vom 17.7.2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II vorgelegt.
Der BGH hat aber noch keine abschließende Entscheidung getroffen, sondern den Rechtstreit an das Berufungsgericht zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen. Dennoch hat das Urteil bereits jetzt grundsätzliche Bedeutung. Es bejaht grundsätzlich die Rechtsmäßigkeit der Weiterveräußerung von gebrauchter Software, arbeitet aber hierfür unter Bezugnahme auf die vorhergehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wesentliche Voraussetzungen heraus...................weiter im link