schnippewippe
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Gutschein darf nicht auf ein Jahr befristet werden
Internethändler Amazon unterliegt im "Gutscheinstreit"
Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn
von RA Felix Barth, 19.05.2009, 23:31 Uhr
http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx
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Geschenkgutschein muss mindestens drei Jahre gültig seinWer einen Gutschein ausstellt, der hat sich grundsätzlich auch an die versprochenen Leistungen darin zu halten auch wenn der Gutscheinempfänger diesen noch nach über einem Jahr einlösen will. Gerne begrenzen Firmen immer wieder ohne sachlichen Grund Gutscheine auf wenige Monate oder 1 bzw. 2 Jahre. Dies ist meistens nicht rechtens, wie nun auch wieder ein Richter des Amtsgerichts Köln in einem aktuellen Urteil festgestellt hat (Urteil vom 04.05.2012, Az. 118 C 48/12).
Mindestens drei Jahre nicht nur ein Jahr soll ein Gutschein einlösbar sein. Steht etwas anderes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist das unwirksam. Konkret führt das Amtsgericht Köln in einem aktuellen Urteil aus:................weiter im link
Internethändler Amazon unterliegt im "Gutscheinstreit"
Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn
von RA Felix Barth, 19.05.2009, 23:31 Uhr
http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx
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