Haustürgeschäfte “weg”-klagen

siebendreissig

New member
Die Tocherfirma InMediaOne von Bertelsmann zog vor Gericht eine Anklage zurück in der sie den Kaufpreis einer an der Haustür verkauften DVD einforderte.

Da die DVD allerdings erst ca. einen Monat nach dem Abschluss des Vertrages verschickt wurde, hatte der Kunde keine Möglichkeit mehr diese innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist zurück zu schicken.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg spricht von einem Etapen-Sieg, sie hofft das das Gericht nun die Widerspruchsfrist ür Haustürgeschäft erweitert.
Bertelsmann schliesst jährlich mehrere zehntausend solcher Geschäfte ab und versucht Kopieren + Zurückschicken dadurch zu verhindern, das sie erst nach der Widerspruchsfrist liefern.
 

schnippewippe

New member
Hier mal noch einen Beitrag darüber.
Haustürgeschäfte: Verbraucher siegt gegen Versandhändler - Recht - FOCUS Online

Bericht des Anwalts des Klägers
Bertelsmann-Urteil rechtskräftig
Das von mir erstrittene Urteil, wonach Bestellungen bei Bertelsmann-Vertretern auch nach längerer Zeit noch widerrufen werden können, ist rechtskräftig - Bertelsmann hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen, nachdem der vorsitzende Richter hatte durchblicken lassen, daß er das Urteil für zutreffend hält.

Damit bietet sich all denen die Chance zur Rückabwicklung, die in den letzten fünf Jahren beim Hausbesuch eines Bertelsmann-Vertreters Waren gekauft haben, insbesondere bei der Bertelsmann-Tochtergesellschaft „inmediaOne" (u.a. Brockhaus, Lexikothek, Coron). .........mehr darüber im link
Na dann :D


--
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Falle bei Haustürgeschäften mit Teilzahlungsverträgen

Falle bei Haustürgeschäften mit Teilzahlungsverträgen

Exakt vor einem Jahr berichtete Anwalt Knöppel von “anwalt sofort” darüber, dass der Bertelsmann Vertrieb inmediaOne GmbH versucht bei Kaufverträgen mit Teilzahlungsvereinbarungen die Rechte der Verbraucher bei Haustürwiderrufsgeschäften einzuschränken! Lexikothek, Brockhaus und Coron Exclusiv sind unter anderem die Produkte, die Bertelsmann über die Firma inmediaOne GmbH aus Gütersloh vertreiben lässt...........
Nach unserer Auffassung ist die Rechtslage aber anders, als sich dies inmediaOne vorstellt. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 14. 6. 2004 - II ZR 395/ 01 anders geurteilt.............
Zitate sind oben aus den Link.
 

schnippewippe

New member
Pech gehabt. Der Kunde war ein Polizist

Pech für Betrüger

22.11.2010 - BOBENHEIM-ROXHEIM

(rok). Ausgerechnet einem Polizeibeamten versuchten ein 48 Jahre alter Mann und sein 14 Jahre alter Begleiter am Samstag eine minderwertige Motorkettensäge an der Haustür zu verkaufen. Der Beamte hatte schnell den Verdacht, dass die einem deutschen Markenprodukt ähnlich sehenden Kettensägen von schlechter Qualität sind und verständigte seine Kollegen. Eine gültige Reisegewerbekarte konnte der 48-Jährige zwar vorweisen. Bei der Kontrolle stellte sich jedoch heraus, dass bereits in anderen Bundesländern Strafverfahren eingeleitet wurden. Es handelt sich bei den Sägen um Plagiate, die sich durch schlechte Verarbeitung auszeichnen. Später stellten die Beamten in dem Auto der beiden Betrüger acht Motorsägen sicher..........................aus dem link
 

Keith

New member
Ja man kann eben auch an die falschen geraten und gut ists so!
Gerade in den Weihnachtstagewn waren wieder viele Berichte auch über die Haustürgeschäfte, viele Falsche Spendenaktionen für Behinderte, Tiere in Not und co - zuerst immer absichern wer denn diese Firmen wirklich sind!
 

schnippewippe

New member
ZDF-Magazin erhebt Vorwürfe gegen Bertelsmann

Zur Zeit ist die Konzerntochter "" DirectGroup "" im Gespräch .

Gütersloh. Ärger für Bertelsmann: Laut einem Bericht des ZDF-Politmagazins Frontal21 soll der konzerneigene Buchclub 40.000 Kunden um Gewinne geprellt haben. Bertelsmann weist den Vorwurf zurück. Betroffen sei nur eine Charge eines Dienstleisters gewesen. "Das Callcenter haben wir verklagt", so Matthias Wulff, Sprecher der Konzerntochter DirectGroup. Zudem sei das Geschäftsmodell längst eingestellt worden. "Damals haben wir alle Kunden entschädigt, von denen wir wussten, dass etwas nicht korrekt gelaufen war", sagt Wulff...............................................................

.......................Wulff betont zudem gegenüber dieser Zeitung: "Diverse Punkte in dem Beitrag werden ungenau dargestellt, so handelte es sich zum Beispiel damals nicht um eine Tippgemeinschaft, sondern um eine Anteilsgemeinschaft, die Anteile einer Tippgemeinschaft gekauft hat. Dafür gilt die in der Sendung genannte Zweit-Drittel-Regelung nicht." Doch für den Heidelberger Anwalt Hans Witt, renommierter Experte für Kapitalmarktrecht, spielt dies keine Rolle. Er sieht in einem solchen Geschäft, "das offensichtlich auf die massive Benachteiligung des Kunden angelegt ist" einen klaren Fall von "Betrug". Entscheidend sei doch, was der Kunde denke, wenn er das Angebot erhalte. "Wenn sich dort jemand meldet mit dem Namen Bertelsmann, habe ich zunächst mal ein gewisses Grundvertrauen. Ich weiß, es nicht ein möglicher Betrüger, sondern ich gehe erst mal davon aus, dass ich vernünftig beraten werde."

Laut Frontal21 soll zudem der Lottogewinn nicht in voller Höhe ausbezahlt worden sein. Unter Verweis auf eine interne Mail, die auch Witt vorliegt, gewann eine Tippgemeinschaft zwar 218.424 Euro, bekam aber am Ende nur 127.328 Euro ausbezahlt. Witt ist über solche Geschäftspraktiken empört. Auch das Bertelsmann-Argument, dass das Geschäftsmodell längst eingestellt worden sei, lässt er nicht gelten. Witt betont: "Der Betrug ist nicht verjährt."...........................aus dem link
 

Robi

New member
Ich habe täglich mit mehr als 100 InmediaOne Opfer persönlich zu tun. Das was ich täglich von diesen Opfer von InmediaOne/Bertelsmann höre ist schockierend.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur jedem Opfer raten zum Anwalt zu gehen. Es gibt mittlerweile auch eine Intressengemeinschaft die sich unter SOS Verbraucherschutz formiert hat. Dort wird jedem der Opfer von InmediaOne, geholfen.
 
Oben