Hinsendekosten beim Widerruf im Versandhandel unzulässig

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Hinsendekosten beim Widerruf im Versandhandel unzulässig

Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. So hat jetzt der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen C-511/08) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden. Damit haben die Richter in Luxemburg die Position von Käufern deutlich gestärkt. Die Praxis, dass Versandhändler beim Widerruf auf Zahlung der Hinsendekosten pochen, war für Käufer bislang ein Hemmschuh, ihr Widerrufsrecht wahrzunehmen. Denn vor allem bei Bestellungen mit geringem Warenwert war ein Widerruf aufgrund der hohen Kosten für Hin- und Rücksendung nicht wirtschaftlich. Das Urteil ist daher nicht nur ein Erfolg für die Verbraucherzentrale NRW, sondern auch für mehr Verbraucherrechte im Alltag. ................................mehr im link
 
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