schnippewippe
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Die Beklagten werden verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen an dem Director, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet die entgeltliche Nutzung einer Datenbank zum Zwecke des Herunterladens von Software wie nachfolgend abgebildet anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben:.......weiter im link