schnippewippe
New member
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
In der Öffentlichkeit kaum bemerkt ist am 01.04.2010 eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten, die wichtige Änderungen und Einschränkungen im Inkassobereich enthält.
Nach § 28a BDSG ist die Übermittlung der Schuldnerdaten an “Auskunfteien” – die notwendiger Weise die Grundlage eines jeden Inkasso ist – erst zulässig, wenn...................................alles darüber im link