schnippewippe
New member
Hier hatte ich vor 12 Tagen schon auf einer anderen Seite etwas eingestellt.
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/525-top-software-de-35.html#post33334
Weiter geht es mit ...
Zahlungserinnerung lexikon-heute.com nach 7 Jahren Mit einen Link über die Verjährungsfrist.
Wer sich nicht mehr an diese Seite erinnern kann!
lexikon-heute.com - Internet Abzocke Datenbank#
Dazu passt die Mitteilung oben im Link bei Zahlungserinnerung lexikon-heute.com nach 7 Jahren
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/525-top-software-de-35.html#post33334
Weiter geht es mit ...
von lexikon-heute.com.Warnung vor falschen Mahnungen
Inside Heute GmbH in Rüsselsheim einen angeblich offenen Rechnungsbetrag von 84 oder 96 Euro zu zahlen.
In den Mahnungen heißt es, die Angeschriebenen hätten einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Datenbank unter opendownload.de abgeschlossen und die Gebühr für das zweite Vertragsjahr nicht gezahlt.
In anderen Zahlungserinnerungen wird die angeblich vereinbarte Gebühr für das Internetangebot p2p-heute.com eingefordert. Enthalten ist die Drohung, die Forderung an einen Rechtsanwalt abzugeben......................
Zahlungserinnerung lexikon-heute.com nach 7 Jahren Mit einen Link über die Verjährungsfrist.
Wer sich nicht mehr an diese Seite erinnern kann!
lexikon-heute.com - Internet Abzocke Datenbank#
Gegenstand: die Erbringung von Abrechnungsserviceleistungen, Onlineabrechnungen sowie erlaubnisfreies Inkasso für verbundene Unternehmen gemäß § 2 Abs. 3 Ziffer 6 RDG, § 15 AktG und der Einzug von angekauften Forderungen von verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.Handelsregisterveröffentlichung vom 02.07.2013 12:00:00
Geschick & Wissen GmbH, Rüsselsheim, Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Neue Firma: Inside Heute GmbH. Neuer Gegenstand: ist der Erwerb, die Verwaltung und der Einzug von (insbesondere von abgeschriebenen oder teilwertberichtigten) Forderungen. Die Gesellschaft darf weder Bankgeschäfte im Sinne von § 1 KWG noch Inkassodienstleistung im Sinne von § 2 Ab. 2 Satz 1 RDG betreiben; die Einziehung von Forderungen verbundener Unternehmen (§ 15 AktG) als erlaubnisfreie Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG ist jedoch zulässig. Geschäfte, zu deren Vornahme es einer (öffentlich-rechtlichen) Erlaubnis bedarf, darf die Gesellschaft erst dann vornehmen, wen eine solche Erlaubnis wirksam erteilt worden ist...............
Dazu passt die Mitteilung oben im Link bei Zahlungserinnerung lexikon-heute.com nach 7 Jahren
Auf der Homepage steht nun, dass alle Forderungen von Kunden an die Inside Heute GmbH abgetreten wurden
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