Internetzugang: Telekom muss auf auffällig hohe Rechnungen hinweisen

schnippewippe

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Internetzugang: Telekom muss auf auffällig hohe Rechnungen hinweisen

Die Deutsche Telekom muss sich gegenüber Privatkunden um die Ursache für auffällig hohe Gebühren-Rechnungen kümmern und den Kunden über das erhöhte Gebührenaufkommen informieren. Einen solche Fall von sehr hohen Internetkosten hatte das LG Bonn zu entscheiden.

Zeitraum von fünf Monaten insgesamt 5756,19 EUR in Rechnung gestellt


Entscheidung des Gerichts

Nach Ansicht des LG Bonn (Az. 7 O 470/09) hätte der Telekom das ungewöhnliche und offensichtlich selbstschädigende Internetnutzungsverhalten ihrer Kundin auffallen müssen. Das Unternehmen hätte innerhalb weniger Tage etwa mit einem Hinweis an die Kundin und der Sperrung des Anschlusses reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter zeitbasiert abgerechnet. Damit habe sich das Bonner Unternehmen einer Pflichtverletzung schuldig gemacht und wurde schließlich verurteilt, die Kosten in der Gesamthöhe von rund 5300 EUR an die Kundin zurückzuerstatten.

Allerdings sah das Bonner Gericht bei der Kundin eine Mitschuld wegen nachlässigen Verhaltens. Von der Gesamtsumme muss sie 460 EUR selbst tragen. Darin enthalten sind die tatsächlich angefallenen Telefonkosten sowie monatlich 50 EUR für eine Internet-Flatrate..............mehr darüber im link
 
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