Intransparente und benachteiligende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingung

schnippewippe

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Verbraucherzentrale Bilanz der Klagen

Im Streit um eine intransparente und benachteiligende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben wir im Sommer 2010 insgesamt 21 Rechts*schutz*versicherer abgemahnt und später verklagt. In den Verträgen der Gesellschaften heißt es so oder ähnlich:

Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.”

Mehr über alle Verfahren lesen Sie in unseren aktuellen Nachrichten zum Thema..................................................
 
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