schnippewippe
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Landgericht Gießen: Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen
Aber bitte denkt daran ein anderer Richter könnte auch anders urteilen. Aber das kennen wir ja schon von den Abo-Seiten.
Also auch hier keine Grundsatzurteile.
http://www.youtube.com/watch?v=5eAa45ss29o
Das Video dazu ZDFBereits in der Verhandlung am 2. September habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die versprochenen Gewinne hafte........hier der Bericht
Aber bitte denkt daran ein anderer Richter könnte auch anders urteilen. Aber das kennen wir ja schon von den Abo-Seiten.
Also auch hier keine Grundsatzurteile.
Mal ein Lustiger Verlauf.Am 27. Januar 2009 verurteilte das Amtsgericht Charlottenburg ein Unternehmen, das ein einen Gewinn versprechendes Schreiben verschickt hatte, zur Zahlung von 1.500 Euro an die Empfängerin...........link
http://www.youtube.com/watch?v=5eAa45ss29o
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