Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen

schnippewippe

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Landgericht Gießen: Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen

Bereits in der Verhandlung am 2. September habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die versprochenen Gewinne hafte........hier der Bericht
Das Video dazu ZDF

Aber bitte denkt daran ein anderer Richter könnte auch anders urteilen. Aber das kennen wir ja schon von den Abo-Seiten.
Also auch hier keine Grundsatzurteile.

Am 27. Januar 2009 verurteilte das Amtsgericht Charlottenburg ein Unternehmen, das ein einen Gewinn versprechendes Schreiben verschickt hatte, zur Zahlung von 1.500 Euro an die Empfängerin...........link
Mal ein Lustiger Verlauf.
http://www.youtube.com/watch?v=5eAa45ss29o
 
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Winnimaus

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Endlich mal einer der verknackt wurde...die Frage ist ja auch ob und vor allem wann der "Veranstalter" auch zahlt.....selbst das kann sich noch so einige Jahre hinziehen....
 
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