schnippewippe
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Kehrtwende des BGH in Sachen Einwurfeinschreiben?
Bei der Zustellung wichtiger Schriftstücke – etwa Kündigungen oder Widerrufserklärungen – gibt es immer wieder Probleme. So ist oft unklar, ob Briefe, die per Einschreiben verschickt werden, als Zustellungsnachweis anerkannt werden. Die Schwächen der Zustellung per Einschreiben mit Rückschein haben wir hier erläutert. Auch das günstigere Einwurfeinschreiben war bislang nicht immer der Freund des Zivilreichters. Das könnte sich jedoch mit einem kleinen Halbsatz des BGH aus dem Jahre 2012 geändert haben. Im Urteil vom 25.01.2012 aus dem Bereich des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen, erwähnt der BGH zwischen den Zeilen, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht durch Verschicken eines Einwurfeinschreibens an die Postfachadresse des Unternehmens ausüben könne. Somit scheint der BGH das Einwurfeinschreiben als sichere Zustellungsmethode anzuerkennen..................................weiter im link