Kehrtwende des BGH in Sachen Einwurfeinschreiben?

schnippewippe

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Kehrtwende des BGH in Sachen Einwurfeinschreiben?
Bei der Zustellung wichtiger Schriftstücke – etwa Kündigungen oder Widerrufserklärungen – gibt es immer wieder Probleme. So ist oft unklar, ob Briefe, die per Einschreiben verschickt werden, als Zustellungsnachweis anerkannt werden. Die Schwächen der Zustellung per Einschreiben mit Rückschein haben wir hier erläutert. Auch das günstigere Einwurfeinschreiben war bislang nicht immer der Freund des Zivilreichters. Das könnte sich jedoch mit einem kleinen Halbsatz des BGH aus dem Jahre 2012 geändert haben. Im Urteil vom 25.01.2012 aus dem Bereich des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen, erwähnt der BGH zwischen den Zeilen, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht durch Verschicken eines Einwurfeinschreibens an die Postfachadresse des Unternehmens ausüben könne. Somit scheint der BGH das Einwurfeinschreiben als sichere Zustellungsmethode anzuerkennen..................................weiter im link
 
War es denn jemals anders? Wenn ich ein Zeugen gehabt habe und den Versand belegen kann, sollte das doch auch vorher schon gepasst haben oder gibt es Gerichtsurteile, die widersprüchlich sind?
 

schnippewippe

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Urteile » Einschreiben
Einwurfeinschreiben der Post erfüllt nicht Anforderungen an förmliche Zustellung
(BVerwG, Urt. v. 19.9.2000 - 9 C 7/00; nach: OVG Koblenz)



Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. : 11 WF 1013/04) hat in einem Unterhaltsverfahren per Beschluss am 29.11.2005 entschieden, dass das Einwurfeinschreiben nicht als Beweis für die Zustellung eines Schreibens ausreicht. Anders als das Übergabeeinschreiben, werde das Einwurfeinschreiben nur in den Briefkasten eingelegt. Die Entscheidung ist für die Praxis äußerst wichtig.

LG Potsdam Urteil vom 27.07.2000 Az: 11 S 233/99 NJW 2000,3722

11 C 432/05 | AG Kempten - Zugangsbeweis: Einwurf-Einschreiben reicht nicht aus < kostenlose-urteile.de

LAG-HAMM - 22.05.2002, 3 Sa 847/01 - JuraForum.de


VG-DES-SAARLANDES - 05.12.2007, 5 K 724/07 - JuraForum.de
 
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