KFZ-Versicherung: Ab 60 explodieren die Prämien - Wie man sich schützen kann

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Apropos Versicherungen:

Glasreparatur-Unternehmen dürfen Kunden keinen verschwiegenen Nachlass in Höhe des Teilkasko-Selbstbehaltes geben. Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen gegenüber den Versicherern abgerechnet, als wenn die Selbstbeteiligung beflossen wäre. Dabei wurde dem Kunden jedoch der Eigenanteil erlassen, wenn er dafür ein Jahr lang einen Aufkleber des Reparateur-Unternehmens auf seiner Windschutzscheibe trägt.

Dies steht jedoch in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung, entschieden die Richter.
Zudem sei das Nicht-Angeben des Rabattes auf die Reparatur Betrug. Der Versicherer werde schließlich allein mit dem Schaden belastet.

Wie seht ihr das? Jetzt darf man deshalb keinen Rabatt bekommen, weil die Versicherung dann das bezahlen muss, weil sie eh bezahlen müsste?!
Eine etwas seltsame Rechtsauslegung, oder?

Der Artikel dazu: Kaskoschäden: Kein Nachlass zulasten des Versicherers | FTD.de
 
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