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KG Berlin: Aufklärungspflicht bei Vertragsschluss mittels Post-Ident-Verfahren
Ein Unternehmen muss den Kunden darüber aufklären, dass seine Unterschrift an der Haustür zu einem Vertragsschluss führen kann, wenn mit der Post-Ident-Sendung ein Vertragsschluss verknüpft wird. Unterlässt das Unternehmen dies, so handelt es wettbewerbswidrig (KG Berlin, Urt. v. 21.10.2011 - Az.: 5 U 93/11). ...............weiter im link