schnippewippe
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Kinderstrafrecht in Osnabrück - Rangellei im Klassenzimmer.

Du Grossen lässt man laufen....die Kleinen hängt man.Die Polizei hat den Täter vorgeladen; der Tatvorwurf lautet Körperverletzung.
Nun ja, soweit ich es verstanden habe, ging es um eine Rangelei im Klassenraum. Nichts Ernstes. Der "Täter" ist 11 Jahre alt. ..................