siebendreissig
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In Deutschland ist es schon länger Gang und Gebe das man sein vorinstalliertes Windows zurückbringen kann, wenn man es nicht einsetzen möchte.
Dazu muss man nur dem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA), beim 1. Starten des Computers ablehnen und kann darauf hin die mitgelieferte Windows CD in den Computerladen zurückbringen. Im Normalfall sollte dies überall funktionieren, einige Verkäufer stellen sich aber noch quer, schliesslich bedeutet dies auch einen Mehraufwand ür sie.
Wie golem.de berichtet,, hat nun, ein Gericht in Italien ür den Verbraucher entschieden und dieser konnte das, bei seinem Compaq-Notebook, mitgeliferte Windows XP, sowie MS Works, zurückgeben und bekam dadurch 140 Euro zurück.
Dies war schon im September in Frankreich in einem ähnlichen Urteil entschieden, damals ging es um Acer.
Der gibts-doch-garnicht Blog schreibt dazu:
Doch dies ist natürlich wieder mit Arbeit ür die Händler und Verkäufer verbunden, doch wir hoffen das diese Gerichtsurteile ein Anfang sind.
Dazu muss man nur dem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA), beim 1. Starten des Computers ablehnen und kann darauf hin die mitgelieferte Windows CD in den Computerladen zurückbringen. Im Normalfall sollte dies überall funktionieren, einige Verkäufer stellen sich aber noch quer, schliesslich bedeutet dies auch einen Mehraufwand ür sie.
Wie golem.de berichtet,, hat nun, ein Gericht in Italien ür den Verbraucher entschieden und dieser konnte das, bei seinem Compaq-Notebook, mitgeliferte Windows XP, sowie MS Works, zurückgeben und bekam dadurch 140 Euro zurück.
Dies war schon im September in Frankreich in einem ähnlichen Urteil entschieden, damals ging es um Acer.
Der gibts-doch-garnicht Blog schreibt dazu:
Auch wenn ein vorinstalliertes System durchaus viele Vorteile hat, vor allem ür alle Verbraucher die nicht wissen wie man sich selbst ein Betriebssystem aufsetzt, so muss man doch die Möglichkeit haben, vor dem Kauf sagen zu können das man den PC ohne vorinstallierte Software kaufen möchte, vor allem wenn man auch Geld dabei sparen kann sofern man zB die Software schon besitzt und kein zweites Mal benötigt.Jawoll, so langsam entscheiden die ersten Gerichte (wenn auch noch im Ausland) im Sinne der Verbraucher
Doch dies ist natürlich wieder mit Arbeit ür die Händler und Verkäufer verbunden, doch wir hoffen das diese Gerichtsurteile ein Anfang sind.