Kostenfallen im Internet;Referentenentwurf

De kleine Eisbeer

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Wie schon vor 14 Tagen angekündigt hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP am Freitag 29.10.2010, einen Referentenentwurf vorgelegt, der Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen soll.

Unternehmerinnen und Unternehmer werden verpflichtet, Verbraucher im elektronischen
Geschäftsverkehr durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über
den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Zusätzlich müssen Unternehmer
den Bestellvorgang so gestalten, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben
können, nachdem sie bestätigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen
haben. Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im
elektronischen Geschäftsverkehr ist zudem nur wirksam, wenn der Unternehmer diese
beiden Pflichten erfüllt hat.
Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im
elektronischen Geschäftsverkehr
Ps.
Referentenentwurf;siehe>> Gesetzentwurf
 

Niclas

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heise online | Gesetz gegen Internet-Abzocke tritt bald in Kraft
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am heutigen Mittwoch wird das "Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" zum 1. August gültig. Bis dahin müssen Verkaufsangebote im Internet zwingend eine Schaltfläche mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen" oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung aufweisen. Mit dieser sogenannten Button-Lösung soll dem Nutzer sofort und unmissverständlich vor Augen geführt werden, was auf ihn zukommt. Anfallende Kosten dürfen so etwa nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden.
 
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