Krankheitskosten sind einfacher von der Steuer absetzbar

schnippewippe

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Krankheitskosten sind einfacher von der Steuer absetzbar

Aufwendungen für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Rezepte lassen sich nach einfachen Regeln als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Nach einem aktuellen Gesetzentwurf verlangt das Finanzamt weniger Formalismus, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten geht. Nicht mehr nötig ist – wie bisher – ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten oder Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers. Ausreichend soll hingegen in den meisten Fällen die Verordnung eines Arztes sein. Die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart weist auf diese erfreuliche Neuregelung hin.

Hintergrund ist das Steuervereinfachungsgesetz 2011, wonach die Bundesregierung ermächtigt wird, im Rahmen einer Rechtsverordnung die Einzelheiten des Nachweises von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung gesetzlich neu festzuschreiben. Die Neuregelung basiert auf der geänderten Rechtsprechung, wonach das bisher verlangte formalistische Nachweisverfahren dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung widerspricht. Über die Neuregelung soll betroffenen Personen das Risiko einer Kostenbelastung infolge einer falschen Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen erspart bleiben, indem es durch die Vorgabe zu Rechtssicherheit und -klarheit kommt.
Im Regelfall soll dann eine Verordnung vom Arzt für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ausreichen. In einigen Fällen werden die Finanzbeamten jedoch weiterhin ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenkasse verlangen.
Krankheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, die Steuerzahler bis zu einer gewissen Höhe selber tragen müssen. Die zumutbare Belastung beträgt – gestaffelt nach den persönlichen Lebensverhältnissen- ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Diese beträgt beispielsweise bei einem Ehepaar mit 50.000 Euro Jahreseinkommen 2.500 Euro. Eltern mit drei Kindern können bei gleichem Einkommen aber bereits sämtliche Kosten absetzen, die über 500 Euro liegen...................weiter im link
 
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