Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

schnippewippe

New member
Da ich durch eine Krankenschwester weiss ,dass es sehr viele solcher Paare gibt, stelle ich es hier mal mit ein.
Auch wenn es mit unserer Sache nichts zu tun hat.

Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Die wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemannes verursachte Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sind nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anzuerkennen. Mit diesem Urteil stellt sich das Niedersächsische Finanzgericht gegen die bisher einhellige Auffassung, nach der eine außergewöhnliche Belastung allenfalls bei einer homologen künstlichen Befruchtung, nicht aber bei einer Befruchtung mit Fremdsamen anerkannt werden kann......................weiter im link
 
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