Kurze Frage zur fristgerechten Kündigung beim Deutschen Video Ring

Helyx

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Hallo allerseits.

Meine Freundin ist vor 2 Jahren auf den DVR reingefallen. Da sie keine Lust auf den Anwaltsstress hatte hat sie einfach gezahlt.
Sie hat fristgerecht gekündigt da die 2 Jahres Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Nun kam als Antwort dass die Kündigung nicht akzeptiert wird, da sie wohl laut DVR verpflichtet wäre jedes Quartal etwas zu bestellen. Einmal hat sie es anscheinend nicht gemacht und hat dadurch laut DVR ihre Vertragspflicht nicht erfüllt.

Das kommt mir nach ziemlichen Bullshit vor.
Erstmal allgemein : Wenn man ALLGEMEIN einen Beitrag irgendwo nicht zahlt, wäre es mir neu, dass sich das auf die Kündigung auswirkt. Das ist wohl auch nicht so, oder?

Speziell zum DVR: Naja, kann mir nicht vorstellen dass das irgendwie angemessen sein soll. Online steht bei deren AGB nichtmal was über Küdigung.

Wie würdet ihr vorgehen?

Anbei noch ein Bild vom Brief vom DVR.

 

Krennz

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Ich kündige nochmal und fechte de nvertrag hilfsweise nach §§ 119, 123, 142.1 BGB an.

Gleichzeitig widerrufe ich eine evtl. erteilte Einzugsermächtigung/SepaLastschrift und drohe mit einer negativen Feststellungsklage.

Soweit keine Regelungen zur Kündigung in den AGB enthalten sind gilt die gesetzliche Regelung von 3 Monaten zum Vertragsende. Je nach Vertrag sogar nur 14 Tage.
 
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schnippewippe

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Zahlungsmöglichkeiten
Ich gehe mal davon aus, dass sie auf der Strasse angesprochen wurde. Da wird vom Werber doch auch die Herausgabe der Bankdaten gefordert.

Aus deren AGB ( im Internet)
Bankeinzug - Wir buchen den Rechnungsbetrag von Ihrem bei Vertragsabschluß angegebenen Bankkonto (in Deutschland) ab.
Ihrer Lieferung ist eine Rechnung beigefügt. Die Abbuchung erfolgt von dem uns genannten Girokonto.
.

Dann kann sie doch auf ihren Kontoblätter feststellen ob noch etwas offen ist.
Da sie den Vertrag ja angenommen hat wird sie dann den offenen Betrag zahlen müssen.
Sie muss doch beim Vertragsabschluss auch die AGB erhalten haben. Was steht denn da ?
Meisten steht in der AGB:
Sobald und solange Sie sich im Zahlungsverzug befinden, sind wir berechtigt, die Lieferung auszusetzen. Leisten Sie keine fristgerechte Zahlung, werden wir Sie unter Fristsetzung mahnen.
Wenn sie feststellen kann, dass sie bezahlt hatte, würde ich mitteilen, dass hier ein Irrtum von deren Seite aus vorliegt und die Kündigung rechtens ist.

Wenn mir das passieren würde:
Da ja bei Rücksendungen immer ein Vermerk von der Post auf der Lieferung steht, würde ich mal eine Kopie davon verlangen. Ich gehe doch mal davon aus, dass man sich sowas in den Unterlagen als Beweis der Zurücksendung aufbewart. :whistle:
Ich frage mich auch , wieso ich dann 2013 keine Erinnerung wegen der einmal nicht getätigten Zahlung und der zugeschickten Lieferung erhalten habe. Wieso wurde dann nicht wie es in solchen Fällen üblich ist , bis zur Zahlung der Aussenstände ,die Lieferung weiterer Bestellungen nicht eingestellt.
****

Die AGB im Internet kann man vergessen. Da steht nichts von einer langen Mitgliedschaft und von Kündigung. Wollte mal sehen, ob ich bei einer Bestellung eine andere AGB erhalte. Die müsste ich ja noch vor Abschicken der Bestellung bekommen. Also kicke ich auf Anmelden und gebe meine Daten ein.
Ungültiger Benutzername oder Passwort.
Also kann ich im Internet nur dann bestellen, wenn ich schon Mitglied bin. :huh:
Aber an der Seite steht:
Bestellungen sind ausschliesslich mit dem übersandten Katalog
möglich.
Aber was soll denn der Warenkorb auf deren Seite:ermm: Daher wohl auch diese oberflächliche AGB.


Das könnte anderen Usern helfen.

Deutscher Video Ring (Kaufrecht) - frag-einen-anwalt.de
Hier mal ein paar Videos über Drückerkolonnen
https://www.youtube.com/watch?v=PadnmBp4AkE
 
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Helyx

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Naja die Frage ist weiterhin ob das ein Grund wäre die Kündigung abzulehnen.
Wenn was offen ist zahlt sie es halt nach, aber es geht darum dass ihre Kündigung nicht akzeptiert wurde, weil angeblich noch was offen ist.

Ist es also erlaubt dir Kündigung abzulehnen weil noch eine Zahlung offen ist?
 

schnippewippe

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Wir sind keine Anwälte.
Was ich denke.
Wenn ich einen Vertrag mit 8 Lieferungen über einen Zeitraum von 2 Jahre eingehe aber nur 7 Lieferungen angenommen und bezahlt habe , will die andere Seite auch ,dass die fehlende Bestellung noch getätigt wird. "" Genau das wird von denen nur mit anderen Worten auch mitgeteilt.""""
Wenn deine Freundin das fehlende Quartal bezahlt, wird die Kündigung auch zum Ende des Quartals anerkannt.

Ich würde aber sicherheitshalber nach Bezahlung noch einmal da mitteilen, dass nun mit der außenstende Bezahlung der Vertrag gekündigt ist.

Also ich sehe da nichts worüber man sich aufregen kann. Lese es dir noch einmal in Ruhe durch.
 
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