schnippewippe
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Landeskriminalamtes NRW -Verbraucherzentrale NRW Abgefragt, abgebucht, abgezockt –(be)trügerische Gewinne
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..........................................Die Maschen der Betrüger sind vielfältig, die Dunkelziffer ist hoch, der wirtschaftliche Schaden immens. Allein in einem Ermittlungsverfahren gegen eine organisiert handelnde Tätergruppe stellte das LKA betrügerische Abbuchungen bei 14.000 Kontoinhabern fest. Der Gesamtschaden lag bei 670.000 Euro. Das Landeskriminalamt und die Polizeibehörden in NRW wollen potenzielle Opfer vor Schaden bewahren und den dreisten Betrügern das kriminelle Handwerk legen: „Deshalb gilt für Betroffene“, so LKA-Chef Gatzke, „Lassen Sie sich auf unerbetene Telefonanrufe gar nicht ein. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, lassen Sie unberechtigte Abbuchungen sofort stornieren, scheuen Sie sich nicht, Fälle dieser Abzocke bei der Polizei anzuzeigen.“
„Zusätzlich zu unseren Mitteln an Aufklärung, Beratung und Verfolgung von Unterlassungsansprüchen müssen die dunklen Machenschaften der Anbieter, die meist ihren Firmensitz im Ausland haben, unterbunden werden“, begrüßt Müller das Engagement der Polizei: „Strafanzeigen von Betroffenen sind unerlässlich, damit Polizei und Justiz Betrüger dingfest machen und einer Verurteilung zuführen können.“
Doch Täter dingfest machen, das allein reicht NRW-Verbraucherzentralen-Chef Müller nicht: „Mangelnde Kontrollen der Banken beim Lastschriftverfahren und bei der Rechnungsstellung der Telekommunikationsunternehmen leisten unerlaubten Kontoabbuchungen – in diesem Fall bei untergeschobenen Gewinnspielverträgen – Vorschub.“ Deshalb ist laut Müller auch hier ein wirksamer Hebel anzusetzen: „Einziehende Geldinstitute müssen prüfen, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung der Verbraucher vorliegt.
Falls Telekommunikationsunternehmen fremde Leistungen auf die Telefonrechnung setzen, sollten sie bei Auffälligkeiten die Forderung überprüfen. Erhärtet sich ein Missbrauchsverdacht, ist der Einzug geforderter Beträge sofort zu stoppen.“
Noch besser wäre eine Regelung des Gesetzgebers, die vorschreibt, dass telefonfremde Leistungen – wie die von Gewinnspielfirmen – nur mit Zustimmung von Verbrauchern per Telefonrechnung abgerechnet werden dürfen. „Im Interesse eines wirksamen Schutzes der Betroffenen müssen alle an einem Strang ziehen – Geldinstitute, Verbraucherzentrale NRW und Strafverfolgungsbehörden“, so das Fazit von LKA-Chef Gatzke..........................mehr im link
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