Landgericht Hannover : Sparkasse haftet für Fehler bei der Anlageberatung

schnippewippe

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Landgericht Hannover : Sparkasse haftet für Fehler bei der Anlageberatung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hannover muss die Sparkasse Hannover Auskunft geben über Rückvergütungen bei der Vermittlung einer Beteiligung am Geschlossenen Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“. Bei der Anlageberatung war der Kläger seinerzeit nicht ausdrücklich über den von der Sparkasse Hannover vereinnahmten Anteil am Ausgabeaufschlag (Agio) und über die im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungsprovisionen der empfohlenen Medienfondsbeteiligung aufgeklärt worden. ....................................................

.....................Bei einem ähnlich gelagerten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt dürfte es auch für die Commerzbank AG eng werden. Das Landgericht der Hessenmetropole befürwortet nach ersten Hinweisen die Pflicht zur nachträglichen Offenbarung von Vermittlungsprovisionen (LG Frankfurt, Aktenzeichen: 2-10 O 197/11).

(Beschluss vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 13 O 64/11)......................................................mehr im link

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Landgericht Hannover: Sparkasse Hannover muss Auskunft über Provisionen geben



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