LG Bonn: Nachweispflicht des TK-Anbieters bei Internet-Abrechnung

schnippewippe

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LG Bonn: Nachweispflicht des TK-Anbieters bei Internet-Abrechnung
Nimmt ein TK-Anbieter trotz entsprechender Beanstandungen keine technische Überprüfung vor, steht ihm kein Entgelt-Anspruch aus dem Zustandekommen von Internetverbindungen zu (LG Bonn, Urt. v. 12.03.2014 - Az.: 5 S 180/13).

Die Klägerin machte einen Entgelt-Anspruch aus einem Mobilfunk-Vertrag wegen angeblich zustande gekommener Internet-Verbindung geltend. Der Beklagte bestritt dies.

Das LG Bonn wies die Klage ab.

Es fehle an einer technischen Prüfung durch den zuständigen Telekommunikations-Anbieter. Trotzdem der Beklagte mehrfach außergerichtlich die Rechnungen beanstandet habe, sei keine Überprüfung iSd. § 45 Abs.1 S.2 TKG erfolgt. .................................................
 
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