LG Düsseldorf: Grauzone Adresshandel - Vertrag nach § 134 BGB nichtig

schnippewippe

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LG Düsseldorf: Grauzone Adresshandel - Vertrag nach § 134 BGB nichtig wegen des Verstoßes gegen § 7 Abs. 2 UWG - Parteien haben keinerlei Ansprüche aus dem Vertrag oder ungerechtfertigter Bereich

LG Düsseldorf Urteil vom 20.12.2013 ...33 O 95/13
Das LG Düsseldorf hat sich in dieser Entscheidung mit Adresshandel befasst. Ein Unternehmen generierte durch Gewinnspiele Kontaktdaten. Die gewonnenen Daten wurden veräußert und zu Werbezwecken verwendet, ohne dass von den Teilnehmern tatsächlich die Einwilligung nach § 7 Abs. 2 UWG eingeholt wurde, dass die Daten zu Werbezwecken verwendet werden dürfen......................................
Später fragen User in den Foren im Internet, woher haben die Abzocker meine Daten.
 
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