Megaupload geschlossen - Anklage wegen Internetkriminalität

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Megaupload geschlossen - Anklage wegen Internetkriminalität


WELLINGTON (awp international) - Drei Deutsche und ein Niederländer sind wegen massiver Urheberrechtsverletzungen im Internet am Freitag ist Neuseeland festgenommen worden und vor Gericht erschienen. Der Richter am North Shore District-Gericht lehnte die Freilassung gegen Kaution ab. Die vier sollen Montag erneut vor Gericht erscheinen.

Die Männer sind zusammen mit drei weiteren in den USA wegen Internetkriminalität angeklagt. Es handelt sich um die Verantwortlichen der Datentausch-Plattform Megaupload, die die US-Behörden vom Netz genommen haben. Als Vergeltung legten Hacker am Freitag unter anderem die Webseiten der US-Bundespolizei FBI und des Justizminsiteriums teilweise lahm. Die USA haben die Auslieferung der Männer beantragt. Die neuseeländische Justiz selbst hat keine Anklage erhoben..........weiter im link
Polizei durchsucht Wohnungen in Hongkong
Als Konsequenz auf die Stilllegung der Datentausch-Plattform Megaupload und die Festnahme des deutschen Gründers Kim Sch**tz hat es auch in Hongkong Durchsuchungen gegeben. Zollbeamte hätten 42 Millionen US-Dollar sichergestellt, teilten die Behörden mit. Derweil werden immer mehr Details der Verhaftung bekannt.
Es ist eine Geschichte um viel Geld, viele Bytes und viele Urheberrechte: Nach der Stilllegung der Datentausch- Plattform Megaupload und der Festnahme des deutschen Gründers Kim Schmitz hat es auch in Hongkong Durchsuchungen gegeben. Zollbeamte hätten mutmaßlich aus illegalen Geschäften stammende Vermögen im Wert von 42 Millionen US-Dollar (knapp 31 Millionen Euro) sichergestellt, teilten die Behörden am Samstag mit. Es seien sowohl Büros als auch Zimmer in Luxushotels durchsucht worden. Dort entdeckten die Fahnder unter anderem hochmoderne Server, wie es weiter hieß....................mehr im link
Sendung 2006 mit dem deutschen Gründers Kim Sch**tz

für Megaupload - Video

Was die Schließung von Megaupload für Nutzer und Betreiber bedeutet
Internetrechtsexperte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Wilde Beuger Solmecke erklärt die Rechtslage.

Megaupload Wikipedia

Video: OpMegaUpload - Anonymous zur Schließung von Megaupload
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heise online | Nach Megaupload-Razzia: Sharehoster in Panik

Derweil hat der Rechtsanwalt Robert S. Bennett sein Mandat niedergelegt. Noch am Freitag hatte Bennett angekündigt, Megaupload vor Gericht zu vertreten. Am Montag erklärte der Anwalt jedoch, er könne die Verteidigung aufgrund von Interessenkonflikten nicht übernehmen. Als konkreter Anlass wird vermutet, dass Bennetts Kanzlei Hogan Lovells in der Vergangenheit den Medienkonzern News Corporation vertreten hat............mehr im link
 

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Deutscher Mitarbeiter von Megaupload festgenommen

Deutscher Mitarbeiter von Megaupload festgenommen
Er gilt als einer der führenden Köpfe der Internetplattform

Frankfurt/Main (dapd). Im Verfahren gegen das Internetportal Megaupload hat die US-Justiz die Frankfurter Staatsanwaltschaft um Rechtshilfe gebeten. Das bestätigte eine Behördensprecherin am Mittwoch. Bereits am Sonntag habe die Polizei den 39-jährigen Informatiker Sven E. festgenommen, berichtete die "Frankfurter Neue Presse" (Mittwochausgabe). Er gelte als einer der führenden Köpfe der Internetplattform, gegen die wegen Verstößen gegen das Urheberrechts ermittelt wird.

In der vergangenen Woche soll die Wohnung des Mannes dem Bericht zufolge im Frankfurter Westend durchsucht worden sein. Zum Zeitpunkt der Razzia habe sich Sven E. auf den Philippinen befunden............aus dem link
 

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AW: Megaupload - Schweizer Firma war mit Raubkopierern im Geschäft

Schweizer Firma war mit Raubkopierern im Geschäft

Einer der grössten Profiteure der FBI-Aktion gegen Megaupload.com ist die Firma Uploaded mit Verbindungen nach Zug. Die Raubkopie-Anklage gegen den Konkurrenten aus Hong Kong dürfte jedoch einigen Hintermännern schwer im Magen liegen: Sie waren in der deutschen Raubkopierer-Szene eine feste Grösse.................Bericht im link
 

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Erweiterte Anklage gegen Megaupload-Gründer

Bereits im Januar hat die US-Staatsanwaltschaft Anklage gegen Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Filehosters Megaupload erhoben. Es soll die größte Urheberrechtsklage in der Geschichte der USA werden.
Die Anbieter Megaupload und Megavideo stehen laut Anklage im engen Zusammengang mit einem Raubkopierer-Netzwerk und haben durch Abonnementverträgen und Werbung insgesamt rund 175 Millionen Euro eingenommen.

Einer der Angeklagte ist der deutsche Megaupload-Gründer und seit Jahren gesuchte Kim Sch++tz. Gegen diesen wurden nun weitere Vorwürfe erhoben: Er soll sich weiterhin der Verletzung des Urheberschutzes und des Betrugs strafbar gemacht haben. Grund dafür sei, dass im Zuge der Ermittlungen nun auch bekannt wurde, dss Megaupload das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte.
Sch++tz war vor einem Monat in Neuseeland festgenommen worden. Die US-Behörden fordern seine Auslieferung.
 

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Megaupload-Gründer Kim Sch*** bekommt mehr Geld


Während der deutsche Gründer auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren wartet, erhöht ein neuseeländischer Richter Sch**** die Summe für den monatlichen Lebensunterhalt. Das Geld stammt aus dem eigenen Millionenvermögen.

Der in Neuseeland unter Hausarrest stehende deutsche Gründer der inzwischen gesperrten Internet-Datenplattform Megaupload erhält mehr Geld. Ein neuseeländischer Richter erhöhte am Donnerstag die Summe für den monatlichen Lebensunterhalt von Kim Sch***z und seiner Familie auf 60.000 neuseeländische Dollar, das sind rund 37.000 Euro, aus dem mutmaßlichen Millionenvermögen. Außerdem bekomme er seinen Mercedes zurück, hieß es in Medienberichten weiter.
Der gebürtige Kieler, der sich selbst Dotcom nennt, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Sch***z und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen.
Medienberichten zufolge kann Sch***z auf die gesamte Freigabe seines in Neuseeland beschlagnahmten Vermögens hoffen. Grund sei ein peinlicher Verfahrensfehler, schrieb die Online-Ausgabe der "New Zealand Herald" am Sonntag. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten seinerzeit nicht den korrekten Antrag gestellt. Richterin Judith Po**er habe die einstweilige Verfügung, die der Beschlagnahmung zugrunde lag, daher für nichtig erklärt. Schmitz sei die Möglichkeit genommen worden, sich ausreichend zu verteidigen. Ob er sein Vermögen tatsächlich zurückbekommt, ist noch nicht entschieden. Nach Ansicht von Juristen gibt es rechtlich aber genügend Spielraum, um die Auswirkungen eines Verfahrensfehlers einzugrenzen..........aus dem link
 

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Prozess gegen Megaupload droht zu scheitern

Prozess gegen Megaupload droht zu scheitern

heise online | Prozess gegen Megaupload droht zu scheitern

Das Megaupload-Strafverfahren in den USA könnte scheitern, bevor es begonnen hat. Die US-Behörden möchten Megaupload-Gründer Kim Dotcom (ehemals Schmitz), sechs Partner beziehungsweise Mitarbeiter sowie zwei ihrer Unternehmen vor ein Strafgericht stellen. US-Richter Liam O'Grady hat nun in einem Nebenverfahren bezweifelt, dass es je zu diesem Strafprozess kommen wird. Dies berichtet der NewZealand Herald.

Demnach ist es fraglich, ob Dotcom und Co von ihrem derzeitigen Aufenthaltsort Neuseeland überhaupt an die USA ausgeliefert werden können. Das Abkommen zwischen den beiden Staaten sieht dies nur bei angelasteten Taten mit einem Strafrahmen ab fünf Jahren vor. Die Dotcom zur Last gelegten Urheberrechtsverletzungen sind in Neuseeland allerdings mit einer Höchststrafe von vier Jahren belegt. Daher versuchen die US-Behörden Kim Dotcom und seinen sechs Mitarbeitern die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen. Darauf stehen fünf Jahre Haft, was für eine Ausweisung ausreichend wäre.

Doch in dem Verfahren sind den Behörden offenbar mehrere Fehler unterlaufen, gibt O'Grady in seinem Kommentar zu bedenken.........................................weiter im link
 

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LG Frankfurt a.M.: Rechtshilfeersuch der Amerikaner bezüglich Megaupload unbegründet

LG Frankfurt a.M.: Rechtshilfeersuch der Amerikaner bezüglich Megaupload unbegründet

Filehoster haften nur im Falle der positiven Kenntnis Das amerikanische FBI hatte ein Rechtshilfeersuch an die deutschen Behörden gestellt. So sollten Vermögenswerte von Megaupload-Gründer Kim Schmitz abgeschöpft werden. Das Landgericht Frankfurt am Main lehnte das Gesuch nun als unbegründet ................................weiter im link
 
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