schnippewippe
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Mehr Transparenz durch aktive Behördeninformation
Am 1. September tritt eine Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes in Kraft. Verbraucher sollen künftig schneller, umfangreicher und weitestgehend kostenlos Auskunft von Behörden über Kontrollergebnisse erhalten und Behörden müssen aktiv über Untersuchungsergebnisse informieren. Die Umsetzung wurde vom Ministerium heute angekündigt.
Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes wird der Auskunftsanspruch von Verbrauchern gegenüber Behörden erneut gestärkt und die ‚aktive Behördeninformation‘ eingeführt: Verbraucher erhalten ab dem 1. September nicht nur auf Anfrage schneller und umfangreicher Informationen. Die Behörden sind künftig auch verpflichtet, aktiv über die Ergebnisse ihrer Kontrollen von Lebensmitteln und anderen Verbraucherprodukten zu informieren – wie, wann und wo diese Informationen erfolgen müssen, wird vom Gesetz jedoch nicht eindeutig geregelt.
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