Mehrwertdienstenummern: Eltern haften für hohe Telefonrechnung ihrer Kinder

schnippewippe

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Mehrwertdienstenummern: Eltern haften für hohe Telefonrechnung ihrer Kinder

Was war geschehen?


Die Klägerin ist ein Telekommunikationsunternehmen. Die Beklagte ist eine Mutter, die sich weigerte die Telefonkosten, die ihr Sohn bei dem Online-Spiel verursacht hatte, zu begleichen. Der Sohn erwarb vom elterlichen Festnetzanschluss aus über eine 0900-Nummer in erheblichem Umfang eine virtuelle Währung ("Drachenmünzen").
Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Darmstadt gab der Klägerin in ihrer Entscheidung vom 25.11.2009 (Az.: 21 S 32/09) Recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass sich die Beklagte ein Handeln ihres Sohnes zurechnen lassen müsse, denn als Anschlussinhaberin hat sie einen Vertrag mit der Klägerin geschlossen. Hierbei ist maßgeblich, ob die Beklagte vorsätzlich oder fahrlässig die Telefonate durch ihren Sohn ermöglichte. Als Anschlussinhaberin muss sie zur Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt alle ihr zumutbaren geeigneten Vorkehrungen treffen, um eine von ihr nicht gebilligte Nutzung ihres Telefons zu unterbinden...............aus dem link
Das stört mich schon die ganze Zeit, dass Minderjährige durch die Sache mit den Abzockern der Meinung sind, es kann echt nie was passieren. Was ja nicht stimmt. Es kommt immer auf das Alter an.
Es wird viel zu wenig darauf aufmerksam gemacht , dass es auch anders laufen kann.
Wenn vielleicht nicht sie dann eben die Eltern Ärger bekommen können.
 
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