Muss Mieter Schönheitsreparaturen laut Formularmietvertrag ausführen lassen?

schnippewippe

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Muss Mieter Schönheitsreparaturen laut Formularmietvertrag ausführen lassen?

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 9.6.2010 (Az.: VIII ZR 294/09) entschieden, dass eine in Formularverträgen enthaltene Klausel, nach der es dem Mieter obliegt, Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", den Mieter unangemessen benachteiligt. Diese Klausel ist unwirksam, weil sie bei kundenfeindlichster Auslegung als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann und dem Mieter dadurch die Möglichkeit nimmt, die Arbeiten in kostensparender Eigenleistung vorzunehmen..................weiter im link
 

gubby08

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Hallo Allerseits
Leider muß ich zu oben genannten BGH-Urteil sagen , daß dieses nicht durchgesetzt wird . Entscheidend ist hierbei , WER die Reparaturen nach Auszug in Rechnung stellt . Auf dem Weg bis zur Entscheidungsfindung durch ein Gericht , sind so viele Behörden daran beteiligt , daß es unmöglich wird , sich auf einen ordnungsgemäßen "Verlauf" verlassen zu können ! Falschangaben , Prozessbetrug und geschmierte Gutachten sind da an der Tagesordnung ! :mad: Außerdem spielt es da eine ganz große Rolle , wenn der Vermieter aus den alten Bundesländern ist , und im Osten seine Kemenaten vermietet ! In einem solchen Falle ist der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 GG nicht existent :mad:
 
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