schnippewippe
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Muss Mieter Schönheitsreparaturen laut Formularmietvertrag ausführen lassen?
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 9.6.2010 (Az.: VIII ZR 294/09) entschieden, dass eine in Formularverträgen enthaltene Klausel, nach der es dem Mieter obliegt, Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", den Mieter unangemessen benachteiligt. Diese Klausel ist unwirksam, weil sie bei kundenfeindlichster Auslegung als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann und dem Mieter dadurch die Möglichkeit nimmt, die Arbeiten in kostensparender Eigenleistung vorzunehmen..................weiter im link