Neue Abmahnwelle wegen falscher Widerrufsbelehrung?

schnippewippe

New member
Neue Abmahnwelle wegen falscher Widerrufsbelehrung?

Uns liegen zurzeit mehrere Abmahnungen vor, die sich nach längerer Zeit mal wieder mit der Widerrufsbelehrung beschäftigen.

Geltend gemacht wird ein Unterlassungsanspruch wegen der so genannten 40-Euro-Rücksendeklausel. Genauer gesagt wegen der unzureichenden vertraglichen Regelung der Rücksendung.

Nach § 357 Abs. 2 BGB dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Diese Regelung soll den Händler entlasten, der bei einer Transaktion mit geringem Wert auch nur einen geringeren Gewinn hat und dann nicht auch noch die Kosten übernehmen soll, die dadurch entstehen, dass der Verbraucher die Ware zurückschickt (zu unterscheiden davon sind die so genannten Hinsendekosten, also die Versandkosten, die entstanden sind, die Ware zum Verbraucher hin zusenden. Diese soll nach einer Entscheidung des EuGH immer der Händler tragen müssen.)

Im Februar 2010 hatte das OLG Hamburg entschieden, dass die bloße Belehrung darüber, dass der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen habe, falls der er Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, nicht ausreicht, sondern es notwendig ist, dass der Händler mit dem Verbraucher eine explizite getrennte vertragliche Regelung darüber trifft. Daraufhin hatten es sich einige Händler zur Aufgabe gemacht, für ihre Mandanten Mitbewerber kostenpflichtig dazu anzuhalten, die 40-Euro-Regelung nicht nur in der Widerrufsbelehrung zu erwähnen, sondern auch an anderer Stelle mit den Verbrauchern vertraglich zu vereinbaren.

Das Urteil des OLG Hamburg scheint sich herumgesprochen zu haben, denn entsprechende Abmahnungen sind selten geworden...................noch mehr darüber im link
Gibt es nicht eine Musterwiderrufsbelehrung. :huh: Es sind ja ständig irgendwelche Abmahnungen unterwegs.
 

schnippewippe

New member
OLG Karlsruhe reduziert Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf 3.000,00

OLG Karlsruhe reduziert Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf 3.000,00 €
OLG Karlsruhe reduziert Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf 3.000,00 €

Verlangt ein Mitbewerber von einem Konkurrenten die Unterlassung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen beim Fernabsatz im Internet über eBay (§ 312c Abs. 1 BGB i.V.m § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB InfoV), so ist ein eigenes − abschätzbares − wirtschaftliches Interesse des Mitbewerbers vielfach nicht ohne weiteres ersichtlich. Für die Streitwertfestsetzung ist u.U. das Verbraucherinteresse heranzuziehen.

Es sei zu berücksichtigen, dass die gerügten Verstöße eine begrenzte Bedeutung hätten; es gehe nicht etwas um massenhafte Verstöße eines größeren Unternehmens. OLG Karlsruhe 10.06.2010 Az.: 4 W 19/10

Dieses Urteil ist zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass sich weitere Gerichte der Auffassung des OLG Karlsruhe anschließen und in vergleichbaren Fällen keine existenzbedrohenden Streitwerte festlegen.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können jedoch durch eine gute anwaltliche Beratung im Vorfeld vermieden werden. ..................aus dem link
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Abmahnwelle wegen falscher Widerrufsbelehrung

Nächste Abmahnung von Herrn Franz Josef H**ß (Fruchtaufstriche) durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Ste**ens!
Man kommt aus dem Staunen nicht mehr raus. Schon wieder liegt uns eine Abmahnung des Herrn Franz-Josef Hei* aus Berlin vor. Den Abgemahnten wird vorgeworfen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (Grundpreis) verwendet zu haben. Die Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Steff**s aus Berlin ausgesprochen.

Gefordert werden neben einer Unterlassungserklärung die Rechtsanwaltsgebühren bei einem Streitwert von 3.100,00 €.

In der Abmahnung wird angegeben, dass Herr Hei* im Internet über ebay.de und hood.de unter dem Namen 3FAufstriche Fruchtaufstriche anbietet. Bei Ebay existiert kein solcher Account und bei hood.de werden keine Waren angeboten. Noch interessanter ist allerdings, dass Herr RA in seinen an uns adressierten Schreiben vorgibt, dass sein Mandant erkrankt sie, und deswegen „momentan“ keine Produkte eingestellt sind. ......................weiter im link
 
Oben