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Neuer Gesetzesentwurf zum Widerrufsrecht
Gesetzesvorhaben
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Neuer Gesetzesentwurf zum Widerrufsrecht
Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf zum Widerrufsrecht vorgestellt. Fokus des Entwurfs ist die weitere Reduzierung der Nutzungswertersatzansprüche bei Warenlieferungsverträgen im Fernabsatz.
Nach den Neuregelungen des Entwurf wird dem Händler nur noch dann ein Wertersatzanspruch gewährt, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und die Funktionsweise hinausgeht.
Die Grundvoraussetzung dafür, dass ein Unternehmer überhaupt Wertersatz fordern kann, ist ein Hinweis des Verbrauchers auf diese Regelung sowie das allgemeine Widerrufsrecht.
Die Gründe für den Gesetzesentwurf sind in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Wertersatz bei Fernabsatzverträgen vom September 2009. Hier hat der EUGH entschieden, dass die bisherigen Regelungen zum Widerrufsrecht, welche einen generellen Wertersatz bei fristgemäßer Ausübung des Widerrufsrechts durch einen Verbraucher vorsehen, rechtswidrig seien....................mehr noch im link