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Oberlandesgericht Köln: Versandfirma zur Zahlung von 13.400,– Euro aus “Offizieller Gewinnmitteilung” verurteilt
Ein Mann aus Neustadt hatte einen Katalog zugesandt bekommen, dem eine “Offizielle Gewinnmitteilung” beigefügt war:
Ein Mann aus Neustadt hatte einen Katalog zugesandt bekommen, dem eine “Offizielle Gewinnmitteilung” beigefügt war:
“Und nun halten Sie sich fest, Herr W., das Unglaubliche ist wahr geworden: Die NGA Nationale Glücks-Agentur hat uns mitgeteilt, dass auf Ihre persönliche Losnummer ein Gewinn in Höhe von 13.400,- Euro entfallen ist.”
Der Neustädter klebte seine persönliche Losmarke auf die ausgefüllte Gewinnmitteilung und rief den Gewinn zusammen mit einer Warenbestellung ab, die an eine Postfach-Adresse in Selfkant zu richten war. Die Waren erhielt er zugesandt, den Gewinn allerdings nicht, worauf er den Versender vor dem Landgericht Aachen auf Gewinnauszahlung verklagte. Während des Prozesses mussten zunächst mühsam die Postanschrift und der wahre Inhaber der Versandfirma ermittelt werden. Diese verteidigte sich damit, dass in den Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel weitere Voraussetzungen für die Geldauszahlung aufgestellt worden seien, die nicht erfüllt gewesen seien. Es sei lediglich von einem “Gewinnkandidaten” die Rede gewesen, der zunächst nur eine Möglichkeit auf einen Gewinn habe........mehr im link