OLG Hamm: Irreführung durch Postsendung bei mangelnder Transparenz des werblichen Cha

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OLG Hamm: Irreführung durch Postsendung bei mangelnder Transparenz des werblichen Charakters

Auslöser für vorliegenden Rechtsstreit war eine einer DHL-Benachrichtigungskarte nachempfundene Karte, die in einen Briefkasten eines Privathauses gelangt war. Zum Inhalt der „verpassten Sendung“ machte die Karte abgesehen von der Angabe „Info Post schwer“ keine Hinweise. Die Karte enthielt die Aufforderung „Bitte rufen Sie uns an!“ und eine entsprechende Telefonnummer. Bei einem Anruf bei dieser Hotline wurde schließlich nicht nur die Zustellung eines Infopakets angesprochen, sondern sofort auch ein Interesse an Immobiliengeschäften erfragt und ein Beratungsgespräch angeboten...............mehr darüber im link
 
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