OLG Köln: Korrekte Ermittlung der IP-Adresse bei Filesharing mit Gutachten zu beweise

schnippewippe

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OLG Köln: Korrekte Ermittlung der IP-Adresse bei Filesharing mit Gutachten zu beweisen?
Einer Filesharing Abmahnung geht in der Regel ein richterlicher Beschluss voraus, welcher dem Urheber die Zuordnung einer bei einer Urheberrechtsverletzung ermittelten IP-Adresse zu einem bestimmten Anschluss ermöglicht. Vorliegend hatte das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden, inwieweit ein Gutachten über die Zuverlässigkeit einer IP-Ermittlung ergeben muss, dass zum Zeitpunkt der Verletzung, Fehler bei der Ermittlung ausgeschlossen sind.

Was war passiert?..................weiter im link
 
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