Parship muss 120-Euro-Klausel streichen

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Parship muss 120-Euro-Klausel streichen

Der Online-Partnervermittler Parship darf von Kunden, die ihren Vertrag widerrufen, nicht 120 Euro für ein Persönlichkeitsgutachten verlangen. Das ist das Ergebnis eines Unterlassungsverfahrens der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Parship.
Das Unternehmen bietet unter parship.de neben der kostenlosen Mitgliedschaft auch "Premium-Mitgliedschaften" an. Der Kunde soll dadurch die Möglichkeit erhalten, unbegrenzt Kontakt zu anderen Mitgliedern aufzunehmen und Fotos anzusehen. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist aber auch die Erstellung eines Persönlichkeitsgutachtens in Form eines pdf-Dokuments.
Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellte ihm Parship unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 120 Euro für das Persönlichkeitsgutachten in Rechnung. Bei dem Gutachten handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei..............weiter im link
 
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