Paypal: AGB Änderungen zum 17.02.2010

schnippewippe

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Paypal: AGB Änderungen zum 17.02.2010
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?...t_ID=ua/upcoming_policies_full&locale.x=de_DE
"10.1. d. Vorübergehende Zugriffsbeschränkung bei angefochtenen Zahlungen. Wenn ein Käufer einen Käuferschutzantrag stellt, eine Kreditkartenrückbuchung oder eine Rücklastschrift einreicht, behält PayPal vorübergehend auf Ihrem PayPal-Konto einen Betrag in Höhe des Gesamtbetrages der angefochtenen Zahlung ein. Diese Beschränkung betrifft keine weiteren Zahlungen, sondern nur den angefochtenen bzw. aufgrund eines Käuferschutzantrags, einer Kreditkartenrückbuchung oder einer Rücklastschrift gefährdeten Betrag, sofern wir kein anderweitiger Grund für eine Beschränkung vorliegt. Wenn Sie in dem Streit gewinnen oder die Voraussetzungen für den Verkäuferschutz gemäß der PayPal Verkäuferschutzrichtlinie erfüllt sind, heben wir die Beschränkung auf und Sie können über den Betrag wieder verfügen. Sollten Sie verlieren, wird PayPal den Betrag von Ihrem PayPal-Konto abbuchen.“......aus dem link.
Das schwarze liest sich für mich so, das alles gerichtlich gemacht werden muss , um sein Geld dann wieder zu sehen .
Also wie ist das nun bei den Abzockern die abbuchen :eek: Gebt blos nicht so leichtfertig eure Daten raus.
 
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