"Ping"-Anrufe aufs Handy- BGH bestätigt Betrugsverurteilung

schnippewippe

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BGH bestätigt Betrugsverurteilung wegen des Anpingens von Handys
Das Urteil des Landgerichts Osnabrück im sogenannten «Ping»-Verfahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat nun laut Mitteilung des LG mit Urteil vom 27.03.2014 die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der drei Angeklagten verworfen und das LG-Urteil in vollem Umfang bestätigt. Mit dem teuren Rückruf auf eine Mehrwertdienstnummer nach kurzem Anpingen liege vollendeter Betrug vor (Az.: 3 StR 342/13)....................weiter im link
http://www.echte-abzocke.de/telefon...-abzocke-mit-handy-anrufen-ping-abzocker.html

http://www.echte-abzocke.de/telefon...ndy-abzocke-mit-falschen-rueckrufnummern.html

http://www.echte-abzocke.de/telefon...g-abzocker-werden-hannover-nicht-belangt.html
 
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