De kleine Eisbeer
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Ein Zusteller darf Briefe oder Pakete nicht einfach beim Nachbarn abgeben, ohne dem nicht angetroffenen Empfänger darüber zeitgleich eine Nachricht zu hinterlassen. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht am Mittwoch in einem Berufungsverfahren. Wenn der Empfänger nicht zu Hause sei, müsse er auf jeden Fall in Kenntnis gesetzt werden, wo seine Sendung ersatzweise abgegeben worden sei und wo er sie abholen könne. Sonst werde den Interessen des Empfängers nicht ausreichend Rechnung getragen.
Quelle&mehr: westfaelische-nachrichten.de /Az: 6 U 165/10
Quelle&mehr: westfaelische-nachrichten.de /Az: 6 U 165/10