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schnippewippe

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premium-outlet24.de - Eventus Lernsystem GmbH

Konnte hier bei uns nichts über die Suche finden.

premium-outlet24.de
--- Erste Seite.


Ein Ausschnitt von der ersten Seite. Kein Preis auf der Seite zu finden.


Nun das Bild von der zweiten Seite. Der Anmeldeseite


Hier ist der Preis angegeben. Die rechte Seitenhälfte auf den Seiten 1 und 2 hat die selbe Aufmachung. Wer sich auf der ersten Seite ,die rechte Seitenhälte angesehen und durchgelesen hat ,liest es sich auf der zweiten Seite nicht mehr durch. Nur das hier ein anderer Text steht.
Da stehen die Kosten für ein Abo.

Auf der ersten Seite steht schwach als Überschrift über den Text :
Informationen
Auf der zweiten Seite steht da schwach :
*Vertragsinformationen

So eine Schweinerei!!! Jetzt weiss ich auch warum die das da so schwach zu stehen haben.
Ein wirksamer Vertrag mit einem Internetdienstleistungsanbieter kommt zustande, wenn sich auf der Internetseite seitlich des Anmeldeformulars und des Buttons "Jetzt anmelden" ein Hinweis auf die Kostenpflicht befindet, den der Kunde beim Anklicken des Buttons lediglich nicht wahrgenommen hat.
Bedenken bezüglich eines ausreichenden Hinweises bestehen dann nicht, wenn der entsprechende Hinweis unter der Überschrift "Vertragsinformationen"erfolgt.
Wenn ein Richter diese unscheinbare - zarte- kaum auffallende -hellgraue Überschrift anerkennt, zweifle ich echt an meinen Verstand.
Lest Euch das mal dazu in dem folgenden Link durch.
Zur Beruhigung sollten Sie nachfolgende Links hinsichtlich der Kommentierung lesen, welcher ich nur zustimmen kann.
Der Outlets–Wahnsinn geht weiter Urteil des AG Witten, Az. 2 C 585/ 10 kein Grund zur Panik
AG Witten (2 C 585/10): Anforderungen an einen ausreichenden Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit eines Internetangebot

Impressum


Da werden wohl wieder viele neue User reinfallen.

Alte Seiten:
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt--Eventus Lernsysteme GmbH Routenplaner auf Abwegen

Ein Bericht von antiabzockenet.blogspot.com

Entscheidung gegen outlets.de
Das Amtsgericht Leipzig führte in seinen Beschlussgründen aus, dass eine Datenübermittlung an die Schufaholding unverhältnismäßig ist, weil zwischen den Parteien kein Vertrag zustandegekommen sei. Outlets.de habe keinen Anspruch auf Vergütung der 96 € pro Jahr.
Hier das Urteil zum nachlesen.

Das Angebot test-imperium.de der Cybertainment GmbH / Eventus Lernsysteme GmbH
Hier im link findet ihr auch einen Musterbrief den ihr an die Bank schicken könnt.
Nicht kündigen! Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und fechten Sie den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an.
Beispiel Musterbrief Minderjährige

Verbraucherzentrale: Musterbrief bei Abofalle


Verbraucherzentrale: Musterbrief bei Abo-Falle (minderjährig)
 
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schnippewippe

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Da passt ja das Video hier genau hin.



Wer überwacht Inkasso-Unternehmen?

Die Drohung, bei Zahlungsverzug ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten, ist mittlerweile gängige Praxis bei vielen Unternehmen. Doch oft genug werden auch völlig unberechtigte Forderungen eingetrieben. Wer überwacht also die Inkasso Unternehmen? Keiner !!!
Wenn ich mir den Geschäftsführer der
Infos zur DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH / DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ansehe,frage ich mich ,wo das hier bei uns im Land noch hinführen soll. :ermm:


Münchner Online-Abzocker muss 1,2 Mio. Euro auszahlen


Ich bin gespannt wann für diese Seite ( premium-outlet24.de) hier das erste Anerkenntnis und Versäumnissurteil in deren Liste auftaucht. Nun ja wir wissen ja wie solche Urteile erreicht werden. Kunden begehen alle Fehler die man machen muss um zu verlieren.

Gerne wird auch dieses Urteil vom Amtsgericht Witten den Kunden mitgeschickt.

Einerseits wird der Outlets.de verboten den SCHUFA Eintrag als „Drohung“ in ihren Mahnschreiben zu benutzen und im selben Urteil wird die Anmeldeseite bemängelt .Das Amtsgericht Witten gibt jetzt den Abzockern recht. Beide Urteile haben nichts miteinander zu tun und beurteilen verschiedene Sachlagen, dennoch erlaubt sich das Amtsgericht Witten auf die bisherigen Urteile einzugehen und deren Begründungen aufzuheben.

Rechtsanwalt Dosch hat das Wittener Urteil hier unter die Lupe genommen
 
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gubby08

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Irgendwie kommt mir der Betrag von 8 Euro monatlich bekannt vor . Open download.de hatte doch die gleichen Gebühren . Da läßt wohl Olaf Tank grüßen ???
 

schnippewippe

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Hier noch ein Bericht den ich sehr gut finde. Da geht man auch auf das Gewinnspiel ein.

Dem Nutzer wird dagegen suggeriert, die Daten würden zur Teilnahme des (angeblichen) iPad-Gewinnspieles benötigt:

Verbraucher, die auf die Masche der Eventus Lernsystem GmbH reingefallen sind, sollten auf keinen Fall zahlen und sich nicht von Rechnungen, Mahnungen, Anwalts- oder Inkassoschreiben beeindrucken lassen.
Bei Unsicherheiten helfen z.B. die Verbraucherzentralen weiter.-----------------------hier der link zum Bericht
Für Neueinsteiger unter den Opfern.
Internetrecht: Fachanwalt im Interview
Abofallen im Internet: "Auf keinen Fall zahlen!"

Wie hoch ist die Zahl dieser Fälle? aus dem Interview

Ich gehe davon aus, dass Hunderttausende in Deutschland schon eine solche Mail oder einen solchen Brief erhalten haben. Nach Schätzungen lassen sich 25 Prozent der Betroffenen davon einschüchtern und zahlen dann. Für die Firmen ist dies ein enorm lukratives Geschäft. Da werden Millionen-Summen bewegt.
Was sagt uns das ? Wenn es nicht bald neue Gesetze gibt, wird es immer so weiter gehen. Lohnt sich ja !!! und denen passiert ja nichts.
 
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gubby08

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Das ist der Standardbetrag fast aller Abofallenabzocker
Durch die hatte ich auch meine Repressalien . Bezahlt habe ich aber nie . Ich habe jedesmal auf deren E Mail Rechnungen geantwortet , und auf eine schriftliche Rechnung gepocht , bevor ich bezahlen WÜRDE ! Die kam natürlich nie , und so habe ich nach der Dritten Forderung letztmalig die Schriftform verlangt , sonst würde ich nicht zahlen . Zwei Wochen später bekam ich dann Post von Olaf Tank , Anwalt . Diesen Brief habe ich ungeöffnet zur Post gebracht , und mit dem Vermerk "Unzustellbar" zurücksenden lassen . Seit der Zeit ist Ruhe ...
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Gerne wird auch dieses Urteil vom Amtsgericht Witten den Kunden mitgeschickt.
Zum Thema Urteil Witten:
Das Amtsgericht Witten hat kürzlich der Firma IContent GmbH, der Betreiberin der Internetseite Outlets.de, die sich über eine angebliche Schnäppchen-Datenbank auch auf diesem Geschäftsfeld bewegt, Recht gegeben. Dieses Urteil liegt jetzt als Kopie den Schreiben des für diese Firma tätigen Inkasso-Dienstes kommentarlos bei.

Damit sollen die Geschädigten nur noch weiter unter Druck gesetzt werden. In Wahrheit handelt es sich dabei aber gar nicht um ein Verfahren, das die IContent GmbH angestrengt hat. Hier wollte ein Geschädigter vor Gericht klar stellen lassen, dass ein Vertrag gar nicht existiert. Dabei hat er juristisch gesehen so ziemlich alles falsch gemacht, was man überhaupt falsch machen konnte. In Foren wird bereits diskutiert, ob hier nicht ein Strohmann ein für die Firma IContent GmbH günstiges Urteil mit Absicht erzielen sollte.
Quelle&mehr: Internetrecht: Fachanwalt im Interview
 
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