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Erster »Abzocker« gesteht
Prozess in Mannheim um Telefonhotlines / »Es war ein großer Fehler, mich darauf einzulassen«
Das OLG Karlsruhe hat einen Beschluss des Landgerichts Offenburg gegen die Offenburger Firma "Glücksbringer" bestätigt: Deren Vorgehensweise sei einfach nicht korrekt.
Bericht über den Verlauf der Abzocke
Prozess in Mannheim um Telefonhotlines / »Es war ein großer Fehler, mich darauf einzulassen«
OLG: "Glücksbringer" geht nicht korrekt vor Die Sache von 2008Im Prozess um Telefonabzocke hat gestern in Mannheim der österreichische Hauptangeklagte im Wesentlichen gestanden und die Ortenauer Mitangeklagten belastet. Einer der Verteidiger will jedoch zufriedene Gewinner in den Zeugenstand holen...............................
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Das sieht übrigens der Verteidiger des Ortenauer Hauptangeklagten so. Er beantragte gestern vor Gericht, eine ganze Reihe von Zeugen zu laden, die entweder Gewinne erhalten hätten oder denen klar gewesen sei, dass es sich um Massensendungen gehandelt hat. Ihnen sei durchaus bewusst gewesen, dass sie – wenn sie sich telefonisch registrieren lassen – 2,99/Euro die Minute zahlen müssen. Deshalb hätten sie eine Postkarte geschrieben.
Wer eine Prämie wollte, musste kräftig Wertpunkte sammeln. Pro Mailing sind im Durchschnitt 30 000 oder 40 000 versprochen worden. Zum Vergleich: Für einen LCD-Flachbildschirm waren 2,1 Millionen Wertpunkte erforderlich, für einen Tischgrill 250 000, für ein Notebook 900 000.
»Kunden hatten Vorteil«
Nur die Türkeireisen waren mit 18 000 Wertpunkten vergleichsweise ein Schnäppchen. Als Wert der Reise wurden 700 Euro angegeben. Flug und sieben Übernachtungen in einem Hotel der gehobenen Kategorie waren umsonst, allerdings hätten die Nutzer Halbpension und Ausflüge dazubuchen müssen (rund 300 Euro), wovon im Gewinnprospekt aber nicht die Rede war. »Die Kunden hatten trotzdem einen Vorteil«, behauptete der Österreicher.
Der Prozess geht am Dienstag, 23. August, 9 Uhr, weiter. Erwartet wird, dass sich der zweite Ortenauer Hauptangeklagte, der, der für die
Adressenbeschaffung zuständig war, aussagen wird. Die Verteidigung des ersten Ortenauer Hauptangeklagten will bis dahin Fragen an den Österreicher formulieren, die dann möglicherweise das Gericht stellen wird. Denn der Österreicher lehnte gestern Antworten auf Fragen anderer Verteidiger ab.............mehr im link
Das OLG Karlsruhe hat einen Beschluss des Landgerichts Offenburg gegen die Offenburger Firma "Glücksbringer" bestätigt: Deren Vorgehensweise sei einfach nicht korrekt.
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hatte das Landgericht Offenburg im Juni gegen die Offenburger Firma Glücksbringer Verlagsgesellschaft mbH ein Ordnungsgeld in Höhe von 17 000 Euro verhängt, weil das Unternehmen mit seinen Gewinnversprechen gegen ein gerichtlich auferlegtes Verbot vom Dezember 2007 verstoßen hat. Das Unternehmen hatte nach Meinung der Wettbewerbszentrale in großem Umfang bundesweit irreführende Gewinnversprechen gemacht und damit gesetzeswidrig kräftig Kasse gemacht....................mehr darüber im link
Bericht über den Verlauf der Abzocke
Die beiden Ortenauer Protagonisten haben offenbar nichts aus früheren Erfahrungen gelernt. 2008 gab es Ermittlungen, Durchsuchungen und Kontenbeschlagnahmen im Fall Offenburger »Glücksbringer«. Der damalige Geschäftsführer sitzt in Mannheim übrigens nicht auf der Anklagebank. Doch die beiden anderen Beteiligten kamen mit zwei Hauptangeklagten auf die Idee, in Erfurt die Firma »Luck for you« (Glück für dich) zu gründen. Im Sommer 2009 kamen dann die ersten Strafanzeigen. »Mit einem gemeinsamen Golflehrer hat man dann überlegt, eine neue Firma in Bratislava zu gründen«, führte Thomas Pfeiffer aus. Sie hieß »Competence Center« (Kompetenz-Center). Gemeint waren je ein Hauptangeklagter aus der Ortenau und aus Graz..............mehr im link
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