PVZ Abofalle - Mein Erfahrungsbericht - Nicht unter Druck setzen lassen!

Bulimen

New member
Kostenloses Probe-Abo 3+1 Monate.... So stand es in der Werbung.
Klar kann ich 3+1 zusammenzählen, wer aber glaubt, das wären 4 Monate, der hat nicht mit der ominösen PVZ gerechnet.
Der "Vertrag" kam per Email ohne Widerrufsbelehrung, AGB oder Datenschutzerklärung.
Da ich bei der vlelen Klickerei zum Onlinevertrag hinterher nicht mehr wusste, wann ich diesen Probevertrag kündigen müsste, tat ich das besser rechtzeitig, also 9 Wochen vorher.

Denkste! Meine Kündigung kam laut PVZ erst 5 Wochen vor Beendigung des Probeabos an und schon war ich im Jahresabo bis zum Jahre 2020 gefangen.
Die Aufklärung: 3Monate Probeabo, der +1 Monat ist nur ein Bonus zum Probeabo, welches 6 Wochen vorher gekündigt werden müsste.
Mein Einspuch gegen diese fragwürdige Entscheidung wurde abgelehnt, weil ich doch alles bei Vertragsabschluss per Mausklick und Häkchen bestätigt hätte.

Noch während des Probeabos habe ich dann sofort die Annahme verweigert, meine Post-Fee hat das schnell begriffen und dann auch nicht mehr zugestellt.
Es folgten:
24. 01.2019 Rechnung Einspruch von von mir "...aus allen rechtlichen Gründen..."
14.02.2019 Zahlungserinnerung
27.02.2019 Mahnung
18.03.2019 "Letzte außergerichtliche Mahnung" aus dem Hause Knorz und Kollegen(Rechtsanwälte)
Einspruch von mir....... die Weiterleitung an die PVZ wurde mir bestätigt.

Und jetzt beginnt der Spaß:
Statt eines gerichtlichen Mahnbescheides, der jetzt eigentlich der nächste Schritt wäre, erhalte ich
16.04.2019 Zahlungsaufforderung Allgemeiner ....Inkassodienst Osnabrück
...auch hier wieder Einspruch von mir "...aus allen rechtlichen Gründen..."
25.04.2019 ....letzte Aufforderung...
14.05.2019 Zahlungsaufforderung mit Abzahlungsangebot ....nanu ? ;-)

Man sollte wissen, der Wechsel zu einem anderen Inkassodienst mit erneuter Gebührenliste ist immmer wieder eine Freude für jeden Richter, weil: nicht zulässig.
Ebenso nicht zulässig, ein Onlinevertrag ohne Anlagen(Widerrufsbelehrung, AGB, Datenschutzerklärung) in der Bestätigungsmail.
Zudem gibt es Urteile aus dem Jahre 2014 bei dem die alleine Bestätigung per Mausklick auf vielen "Weiter"-Webseiten nicht zulässig ist.
Vielleicht wird aus diesem bewußtem Grund kein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen.
Stattdessen werde ich immer wieder nur mit Zahlungsaufforderungen und Abzahlungangeboten belästigt


........im 14 Tage-Turnus kamen dann noch weitere Schreiben:
05.06.2019 ....habe den Antrag auf Mahnbescheid bei Gericht vor mir liegen....es sind noch offen 106,03 EUR...

Das schient dann wohl der Zenit der Drohungen zu sein, denn ab hier ging es leiser zu:
17.06.2019 ...wir möchten Ihnen mit 6 kleinen Raten entgegenkommen...
01.07.2019 ...wir kommen Ihnen bei den Kosten mit 10 EUR entgegen...
11.07.2019 ...konnte für Sie .....erreichen...wenn Sie bis.... 50,84 EUR überweisen, wird kein Mahnbescheid beantragt....

Seit 5 Wochen ist Funkstille, ich hoffe das bleibt auch so. Der PVZ wäre jedenfalls gut damit beraten.

Mal sehen wie es weiter geht, ich glaube nicht, das der PVZ eine gerichtliche Auseinandersetzung riskiert.
Sobald die Angelegenheit abgeschlossen ist, melde ich mich wieder

Grüße

PS: Übrigens, das eigentliche Jahresabo hätte nur ca. 50 EUR gekostet. Es gibt viele Internetanwälte die einen "gern" mit einem einzigen Brief für 180 EUR aus so einer Patsche helfen.
Ein Schelm, wer da böses über Anwälte denkt. ;-)
 
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