PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG - Zeitschriftenabo

DruNkeN84

New member
Hi!

Folgende Situation: Bin in der Fußgängerzone regelrecht angeflirtet worden von einer jungen Dame, die nach aussen nicht als PVZ Mitarbeiterin erkennbar war. Nach kurzen Gespräch war dann aber klar, dass sie mir ein Abo andrehen wollte. Dieses sollte 2 Wochen laufen und nur dann fortlaufen, wenn ich mein schriftliches Einverständnis gebe. Irgendeinen Wisch habe ich unterschrieben, aber meine Kontodaten natürlich nicht rausgerückt. Ein Anruf zur Bestätigung der Belieferung über 2 Wochen kam, ich sagt zu. Vor ein paar Tagen kam nun eine Rechnung. Auf eine E-Mail zum Widerruf bekam ich diese Antwort:


Sehr geehrter Herr XXX,

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung.

Der Widerruf erfolgte verspätet.
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Widerrufsfrist beträgt
2 Wochen nach Vertragsabschluss.

Ihr Widerruf hätte innerhalb dieser Frist schriftlich, wie ver-
traglich vereinbart, an die auf dem Bestellvertrag genannte
Werbefirma erfolgen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

- Herr XXX -

Belehrt über mein Widerrufsrecht wurde ich allerdings im Vorfeld nicht. Kann ich nun durch diese Begebenheit aus dem Abo-Vertrag raus? Habe auch schon etwas gesucht im Netz, aber in meiner Situation ist mit die Lage nicht ganz klar.

Wäre sehr dankbar für jeden Tipp

MfG

Phil
 

schnippewippe

New member
Schau mal hier erst vorbei.

http://www.echte-abzocke.de/telefon...pvz-pressevertriebszentrale-stockelsdorf.html

Dein Fall ist gar nicht so selten.

Der Widerruf erfolgte verspätet.
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Widerrufsfrist beträgt
2 Wochen nach Vertragsabschluss.
Das stimmt so nicht.

Sondern nach Erhalt der Widerrufbelehrung auf einen Dauerhaften- Datenträger.
http://www.echte-abzocke.de/4403-post14.html

Lese dich mal hier im ersten Link durch. Da gibt es wieder sehr gute Links die helfen.

Ach so. E-mails bringen so gut wie gar nichts. Die werden im Ernstfall bei Gericht nicht als Beweis anerkannt. Dann hast du auch keinen Widerruf geschickt.
( Einschreiben per Rückantwort )
http://www.123recht.net/article.asp?a=27477&ccheck=1
 
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