AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther
Hmmmmmm.
Das Ergebnis ist leider das gleiche
Er hat ein Konto um weiter zu machen
Die Entscheidung im Eilverfahren ist noch nicht das letzte Wort. Das Gericht werde im Hauptverfahren eine „umfassendere Sachverhaltsermittlung vorzunehmen haben
Das Konto könnte nach Aussage des Gerichts nur dann verweigert werden , wenn die Gelder durch Straftaten erworben werden.
Dies sei bei Tank nach derzeitigen Erkenntnissen nicht der Fall
Ich gehe nicht davon aus , das man hier bei dem Gericht keine Ahnung von der Metode der Abobetreiber und deren Anwälte hat.
Das Gericht weicht damit auch von einer Entscheidung des Amtsgerichts Marburg ab, das Anfang des Jahres Tank Beihilfe zum Betrug vorgeworfen hatte.
Wäre zwar schön wenn sie ihre Entscheidung zurücknehmen würden, glaube aber nicht daran. Aber wenn ja
müssten sie ja den versuchten Betrug feststellen.
Habe mir jetzt mal alles über ein
Eilverfahren durchgelesen.
In besonders dringenden Fällen kann das Gericht zu Gunsten der Antragstellerseite auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden, notfalls sogar ohne vorherige Anhörung der Gegenseite.
Das hätte ich nicht gedacht. Dachte immer das auch hier beide Seiten gehört werden müssen.
Möchte nur mal wissen wann die Hauptverhandlung ist.