Raubeinnahmen versteuern

schnippewippe

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Raubeinnahmen versteuern

“Musste es denn gleich ein bewaffneter Raubüberfall sein? Hätten Sie nicht zunächst eine ordentliche Zahlungsklage wegen der Drogenschulden erwägen können?”

Gut, dass es nicht meine Mandantin, sondern eine Mitangeklagte war, an die sich diese Frage richtete. Ich hätte nicht spontan gewusst, ob ich ein höfliches Lächeln wegen des Scherzes oder eine ernsthafte Antwort auf diese Frage hätte empfehlen sollen. Wie die Wachtmeister mir in einer Verhandlungspause kopfschüttelnd zuflüsterten, kommen von der Richterin häufig solche Fragen. Diese war also leider ernst gemeint..................zur Sache mit der Steuer weiter im link
 
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