schnippewippe
New member
Rechtsanwalts-Kanzlei RVR aus Stuttgart
Die KV Hamburg schaltete Ende 2010 die Rechtsanwalts-Kanzlei RVR aus Stuttgart ein, um angeblich nicht gezahlte Praxisgebühren einzutreiben. Wenn Sie einen solchen Brief erhalten haben, sollten Sie drei Fragen prüfen:
1. Waren Sie im fraglichen Zeitraum in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung?
Bestreitet man die Forderung, ist die KV beweispflichtig dafür, dass und wann eine Forderung entstanden ist und in welcher Höhe sie besteht.
2. Waren Sie überhaupt zur Zahlung der Praxisgebühr verpflichtet?
Wenn man z.B. an einem Hausarzt-Tarif teilgenommen hat, musste man nur einmal im Jahr die Gebühr bezahlen.
3. Ist die Forderung verjährt?
Sozialrechtliche Forderungen verjähren nach vier Jahren. Die Verjährung beginnt am letzten Tag des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Forderungen aus 2006 sind also am 31.12.2010 verjährt. Durch die Mahnung der Rechtsanwalts-Kanzlei wird die Verjährung nicht unterbrochen.
Schreiben Sie deshalb folgenden Brief an die Rechtsanwälte mit einer der drei Begründungen:
„Ein Anspruch auf Zahlung der Praxisgebühr aus dem Jahr 2006 besteht nicht,
* weil ich die Praxisgebühr gleich bezahlt habe (Kopie anbei) oder
* weil ich keine Praxisgebühr zahlen musste oder
*
weil die Forderung verjährt ist."......................mehr darüber im link