schnippewippe
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BGH bestätigt Rechtsprechung des OLG Hamm zu rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
BGH
Urteil vom 15.12.2011
I ZR 174/10
Bauheizgerät
UWG § 8 Abs. 4
Der BGH hat völlig zu Recht die Rechtsprechung des OLG Hamm zu rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen bestätigt. Das OLG Hamm hatte in mehreren Entscheidungen einen Indizienkatalog herausgearbeitet und so zahlreichen (Serien-)Abmahnern die rote Karte gezeigt.
Leitsätze des BGH:...........................weiter im link