Rechtsschutz für Opfer der Finanzkrise: Gericht kippt Klausel der D.A.S.

schnippewippe

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Rechtsschutz für Opfer der Finanzkrise: Gericht kippt Klausel der D.A.S.
Ein wegweisendes Urteil hat die Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 29 U 589/11, rechtskräftig) gegen die Rechtsschutzversicherung D.A.S erstritten. Die Münchner Assekuranz hatte sich mit Hinweis auf eine Klausel im Kleingedruckten geweigert, eine Deckungszusage für die Kosten zu erteilen, wenn Kunden Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung von Banken oder Vermittlern einklagen wollten. Betroffen vom Ausschluss sollten die "Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen sein, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind".

Auf die Klausel, die sich in der Regel auch im Kleingedruckten der Konkurrenz findet, haben die Versicherer gerade in Zeiten der Finanzkrise gerne verwiesen. So wurden rechtsschutzversicherte Kunden, die etwa im Zuge der Lehman-Pleite massiv Geld verloren hatten, davon abgehalten, vor Gericht zu ziehen. Diese Kunden hätten das Kostenrisiko einer Auseinandersetzung selbst tragen müssen. ..............................aus dem link
Sollte der Link später mal wieder weg sein- Hier der Rest davon.
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Willi_M

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Auf jeden Fall ne klasse Sache - auch wenn das nicht für alle anderen Rechtsschutzversicherer bindend ist, können die Anleger, die bei der D.A.S. versichert sind, ihre Rechtsstreitigkeiten noch bis Ende des Jahres angehen, weil dann ja viel verjährt.
 
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