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Rechtsschutzversicherung darf nicht zur Mediation zwingen
Das LG Frankfurt a. M. hat im Urteil vom 07.05.2014 – 2 O 271/13 -eine Rechtsschutzversicherung dazu verurteilt, bestimmte Klauseln in ihren allgemeinen Rechtsschutzbedingungen nicht zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. Dazu gehörte eine Klausel, die die Versicherungsnehmer zwang, in bestimmten Leistungsarten außergerichtlich sich einem Mediationsverfahren ...