schnippewippe
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Prof. Dr. Viola Schmid / Stefan Ilie
CyLaw-Report XXXIII:
Oder klickt gleich hier """ http://is.gd/d9DFI"""
Strafbarkeit von „Abo-Fallen“- Betreibern am Beispiel der „kostenpflichtigen“ Vermittlung des Zugriffs auf eigentlich kostenlose Software (Freeware)?
Diesen Bericht sollten sich alle User die neu reingefallen sind mal durchlesen. Schon beim lesen des ersten Abschnittes, wo die Erklärung wieso ich ein Abo habe beginnt, werden sie ihre Angst vor den Briefen der Betreiber verlieren.
Hier mal der Anfang,

CyLaw-Report XXXIII:
Oder klickt gleich hier """ http://is.gd/d9DFI"""
Strafbarkeit von „Abo-Fallen“- Betreibern am Beispiel der „kostenpflichtigen“ Vermittlung des Zugriffs auf eigentlich kostenlose Software (Freeware)?
Diesen Bericht sollten sich alle User die neu reingefallen sind mal durchlesen. Schon beim lesen des ersten Abschnittes, wo die Erklärung wieso ich ein Abo habe beginnt, werden sie ihre Angst vor den Briefen der Betreiber verlieren.
Hier mal der Anfang,
Wer sich genauer informieren möchte ,braucht ein wenig Zeit um sich da durchzulesen.Dieser CyLaw-Report beschäftigt sich mit der (umstrittenen) Strafbarkeit von Inter-netseitenbetreibern, die „kostenpflichtig“ den Zugriff auf Freeware (kostenlos down-loadbare Software) vermitteln. Typisch ist, dass die Anbieter dieser Vermittlungs-dienste ein Entgelt unter der Begründung eines „Abonnements“ verlangen. Weil die Software auf den Seiten der Hersteller kostenlos downloadbar, mit der Verlinkung der Internetseitenbetreiber aber „kostenpflichtig“ wird, hat sich der Begriff „Abofallenbetreiber“ eingebürgert. Das „Pech“ des in die Abofalle Tappenden ist also, dass er die Herstellerseite nicht als Erstes gefunden und aufgesucht hat....................weiter im link