Rettung kostet: Was Sie jetzt wissen müssen

schnippewippe

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Rettung kostet: Was Sie jetzt wissen müssen
Wer hat sich denn blos wieder diesen Scheiss einfallen lassen.
Wieviele 100.000 haben denn gar nicht das Geld um es auslegen zu können. :w00t:



► Was kann ich tun, wenn ich nicht das Geld habe, den Betrag für den Einsatz zu bezahlen? Können Versicherte den Betrag nicht verauslagen, sollten sie sich umgehend an die Feuerwehr wenden und eine Stundung beantragen, damit keine Mahngebühren anfallen.

Und was dann ????????????????????????? Dann bleibt das als Schulden von mir da stehen. :mad:

► Wie hoch wird die Rechnung sein? Eine Fahrt mit dem Rettungswagen kostet mindestens 280 Euro. Ist ein Einsatz des Rettungshubschraubers nötig, kann die Rechnung bis auf 1500 Euro steigen.

► Wer bekommt die Rechnung – der Anrufer oder der Patient? Die Rechnung wird grundsätzlich dem Patienten zugestellt, dem von den Rettungskräften geholfen wurde.

► Gibt es eine Frist, in der ich die Rechnung bezahlen muss? Die Rechnung der Feuerwehr muss innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist vom Patienten beglichen werden, sonst könnte eine Mahngebühr dazukommen.

► Wie soll der Antrag auf Rückerstattung bei der Krankenkasse aussehen? Die Krankenkasse wird Erstattungsanträge bereithalten. Der Antrag kann aber auch formlos erfolgen.

► Bekomme ich in jedem Fall das Geld komplett zurück? Ja, sobald der Patient der Krankenkasse den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde, und die Unterlagen zugeschickt hat, die er von der Feuerwehr erhalten hat.

► Zahlt die Krankenkasse den gesamten Rechnungsbetrag zurück? Ja, sie zahlt den Rechnungsbetrag. Lediglich die 10 Euro Praxisgebühr werden abgezogen.

► Wie schnell werde ich die Rückzahlung auf meinem Konto haben? Die Rückzahlung wird umgehend erfolgen.


► Und wie ist das für Hartz-IV-Empfänger? Für sie gilt ebenfalls: Die Rechnung an die Feuerwehr bezahlen und das Geld von der Krankenkasse zurückholen, wie Olaf Möller von der Arbeitsagentur erklärt. .......................der Anfang ist im Link
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schnippewippe

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Notfalleinsätze - Feuerwehr rechnet wieder mit Kassen ab

Notfalleinsätze - Feuerwehr rechnet wieder mit Kassen ab

Der Streit um die Bezahlung von medizinischen Notfalleinsätzen in Berlin ist beigelegt. Hilfsbedürftige müssen nicht in Vorkasse treten.
Gesetzlich Krankenversicherte bleiben in Berlin nun doch von der Bezahlung von Rettungsdiensteinsätzen verschont. Die Innenverwaltung erzielte am Donnerstag eine vorläufige Einigung darüber mit den Krankenkassen. Bis auf weiteres werden die Gebühren für Rettungseinsätze wieder zwischen der Feuerwehr und den gesetzlichen Kassen abgerechnet, teilte die Verwaltung am Abend mit. Innensenator Frank Henkel (CDU) sprach von einem "guten Ergebnis" für die Notfallpatienten.

Endgültig ist der Streit aber noch nicht beigelegt, da Feuerwehr und Krankenkassen über die Rechtmäßigkeit der Gebührenhöhe weiter unterschiedlicher Ansicht sind. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten mit Wirkung zum 1. Juli 2012 einen seit mehr als 20 Jahre bestehenden Vertrag mit der Innenverwaltung gekündigt.

Bis zur Klärung des Streits sollen gesetzlich Versicherte aber nicht mit den Abrechnungen belastet werden. Auch jene einzelnen Rechnungen, die die Feuerwehr seit dem 1. Juli bereits verschickt hat, zahlt den Angaben der Verwaltung zufolge die jeweilige Krankenkasse.
Das kann ja wohl nicht sein das nur hier bei uns in Berlin das vielleicht doch noch mal durch kommt.

Ich stelle mir mal vor. Da liegt einer hilflos am Boden und ich rufe die Feuerwehr.
Der sagt später das er ja den Einsatz nicht bestellt hat. Er wollte das ja nicht.
Hallo---- wer bezahlt dann den Einsatz. Muss ich erst fragen ob ich Hilfe rufen darf. Was ist wenn der nein sagt ? Ist das dann nicht unterlassene Hilfeleistung.
Also wenn das doch durchkommt, rufe ich 110 und nicht 112 an.


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