Saxonia eG..KG. Anleger können Beitrittserklärungen auch heute noch widerrufen .

schnippewippe

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Anwalt bzw. Rechtliche Fragen zu Saxonia eG: Kammergericht bejaht die Widerrufsmöglichkeit -

Das Berliner Kammergericht hat in einem Beschluss mitgeteilt, die unter anderem von RÖHLKE Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu sogenannten "Anlagegenossenschaften" auch auf die Berliner Saxonia eG anwenden zu wollen. Der Bundesgerichtshof hatte unter anderem in der Entscheidung vom 01.03.2011 (II ZR 298/08 ) geurteilt, dass bei einem Beitritt zu einer Genossenschaft, die vorrangig der Kapitalanlage und nicht dem Beitritt zur Genossenschaft selbst dient, die Vorschriften über Haustürgeschäfte und deren Widerruf zur Anwendung kommen können. Zugleich wurde vom Kammergericht in dem Beschluß vom 06.09.2011 bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung der Saxonia eG fehlerhaft ist. Für die Anleger der dubiosen Genossenschaft bedeutet dies, dass sie ihre Beitrittserklärungen auch heute noch widerrufen können. ..................mehr im link
 
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